
Demnach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur Bewältigung der Corona-Krise nicht umgewidmet und in den Klimafonds verschoben werden. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, König, bei der Verkündung. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte sich an das Gericht gewandt. Sie hielt das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig.
Nach der heutigen Verfassungsgerichts-Entscheidung muss die Regierung ihre Haushaltsplanung voraussichtlich umstellen, da das im mehrjährigen Finanzplan bereits fest verplante Geld nun fehlt. Eine höhere Neuverschuldung wiederum ist durch die Schuldenbremse im Grundgesetz gedeckelt.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Mast, sagte in Berlin, sie hätte sich ein anderes Urteil gewünscht. Deutschland sei aber ein Rechtsstaat. Deshalb werde man die Politik jetzt danach ausrichten. Am Zeitplan für den Haushalt 2024 halte man fest, betonte sie. Auch werde das Urteil für die Klimaziele der Bundesregierung keine Konsequenzen haben.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.