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Verfassungsklage
Der Atomausstieg vor Gericht

Die Energieversorger E.ON, RWE und Vattenfall wollen sich vor Klagen ihrer Anleger schützen – und klagen darum selbst, gegen den Staat. Sollte das Gesetz zum Atomausstieg verfassungswidrig sein, könnten sie Schadenersatz fordern. Was hätten die Aktionäre der Konzerne von dem Schadenersatz?

Von Michael Braun | 15.03.2016
    Aussenansicht des Atomkraftwerks Ohu bei Landshut bei Nacht, Deutschland, Bayern.
    Atomkraftwerk Ohu bei Landshut bei Nacht, Deutschland, Bayern. (imago/blickwinkel)
    Aus der Bankenwelt kennt man es: Sie tun es nicht gern – ehemalige Vorstandskollegen zu verklagen, die Geschäfte in den Sand gesetzt haben – aber die neuen Chefs müssen es tun. Denn das Aktienrecht verpflichtet sie dazu, im Interesse der Eigentümer, der Aktionäre zu handeln, also auch den Anspruch auf Schadenersatz zu prüfen. Leichter fällt das, wenn es gegen Dritte geht. Den Staat etwa, wenn er - angeblich mir nichts, dir nichts - den Betrieb von Atommeilern untersagt. Aber ob die gebeutelten Aktionäre der Stromversorger an einem möglichen Schadenersatz teilhaben könnten? Die Skepsis ist groß.
    "Also, ich glaube nicht, dass es einen Schadenersatz gibt. Das Bundesverfassungsgericht wird hier sicher zugunsten des Staates entscheiden", sagt Fidel Helmer vom Bankhaus Hauck & Aufhäuser.
    Und selbst wenn der Staat Schadenersatz zahlen müsste, könnten die Aktionäre nicht auf eine Sonderdividende hoffen, mit der die vor Gericht erstrittene Summe ausgeschüttet werden könnte. Dazu benötigten die Versorger das Geld selbst sehr viel dringender, um liquide zu bleiben oder um neue Verdienstquellen im Bereich erneuerbarer Energie zu erschließen.
    Mehr noch: Die Kurse der Stromversorger sind nicht nur zusammengebrochen, weil die Menge subventionierten grünen Stroms die Gas- und Kohlekraftwerke zu teuer hat werden lassen. Das wird auch eine Rolle spielen, weil die Strompreise nun niedriger sind und deshalb der Schadenersatz, wenn er kommt, vermutlich auch niedriger als gefordert ausfallen wird. Doch wichtiger, so Guido Hoymann vom Bankhaus Metzler, sei ein anderer Punkt: die Haftung für den Atommüll.
    "Wenn die Unternehmen für die Endlagerungskosten aufkommen müssen, wird das deren Existenz bedrohen."
    Finanzierung der Endlagerung von Atommüll geht nicht ohne Hilfe vom Staat
    Etwa 38 Milliarden Euro haben die Unternehmen für die Endlagerung zurückgestellt. Reichen wird das trotz aller gegenteiliger Beteuerungen vermutlich nicht. Der Staat werde einspringen müssen, ist Analysten klar. Und wohl auch dem Bundeswirtschaftsminister und der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie. Wenn der Staat die Versorger aus der Haftung für alle Atomkosten entließe, wäre das positiv für die Unternehmen und deren Aktienkurs. Das werde der Staat aber nicht ohne Gegenleistung tun, vermutet Hoymann.
    "Das heißt, das Geld, was von dem Verfassungsgericht womöglich zugesprochen werden würde, wird der Aktionär vermutlich nicht sehen. Das Ergebnis kann aber als Verhandlungsmasse in die Diskussion über die Enthaftung der Unternehmen bezogen auf die Endlagerungskosten eingesetzt werden."
    Letztlich, so sieht es der Analyst, sitzen die klagenden Unternehmen am kürzeren Hebel.