
Das entschied der Verfassungsrat in Paris. Wie es heißt, werden die Rechte künftiger Generationen durch das Lager für hoch- und mittelradioaktive Abfälle nicht beschnitten. Die Planung beinhalte Garantien, wie etwa eine Rückholbarkeit aller Abfälle während 100 Jahren und die Möglichkeit für künftige Generationen, das in Etappen geplante Lager fortzusetzen oder das Konzept zu ändern. Der Verfassungsrat wies damit die Klage zahlreicher Umweltverbände und Anlieger ab.
Das geplante bislang einzige Atommüll-Endlager soll westlich von Nancy, etwa 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, entstehen. Mit einer Baugenehmigung wird frühestens 2025 gerechnet.
Diese Nachricht wurde am 27.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.