
Als verfassungswidrig erklärt wurden unter anderem die geplanten verlängerten Wartezeiten für Sozialleistungen, die für Nicht-EU-Ausländer gelten sollen, und die höheren Hürden für den Familiennachzug. Präsident Macron hatte den Verfassungsrat für eine Überprüfung des Gesetzes angerufen
Ende des vergangenen Jahres hatten Senat und Nationalversammlung das Gesetz verabschiedet. Um im Parlament die nötigen Mehrheiten zu bekommen, hatte die Regierung Zugeständnisse an die politische Rechte gemacht. Einige Abgeordnete aus dem Regierungslager stimmten dagegen. In den vergangenen Wochen hatten zehntausende Menschen gegen das Gesetz demonstriert.
Diese Nachricht wurde am 25.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.