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Verfassungsschützer Kramer: Bundesamt sollte über AfD informieren

Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Kramer hat kritisiert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Bericht zur AfD nicht mehr vor der Bundestagswahl vorlegen will.

    Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz
    Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz (Archivbild) (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Bodo Schackow)
    Das sei höchst bedauerlich, sagte er im Deutschlandfunk. Er verwies auf den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit zu informieren. Zudem habe die AfD auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende jede Scheu verloren und deutlich ihren völkischen Nationalismus und ihre Verfassungsfeindlichkeit gezeigt, so Kramer.
    Mit seiner Entscheidung für den Veröffentlichungstermin erst nach der Wahl beruft sich das Bundesamt für Verfassungsschutz laut Kramer auf seine Neutralitätspflicht und seine gebotene Zurückhaltung im Wahlkampf. Die Behörde arbeitet an einem Bericht darüber, ob die AfD bundesweit von einem Verdachtsfall hochgestuft und zu einer gesichert rechtsextremistischen Partei erklärt wird.
    Diese Nachricht wurde am 13.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.