
Das entschied das Verwaltungsgericht München und lehnte damit einen Antrag der Partei ab. Für den Beschluss wertete das Gericht mehrere tausend Seiten Material aus. Die darin dokumentierten Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien, teilten die Richter mit. Der nun getroffene Beschluss gelte bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Ein Termin dafür sei noch nicht absehbar.
Der AfD-Landesverband wehrt sich juristisch gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Diese Nachricht wurde am 17.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.