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Kölner Verwaltungsgericht
Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als "gesichert extremistisch" einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen.

    Schild vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln
    Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als "gesichert extremistisch" einstufen. (dpa / picture alliance / Geisler-Fotopress)
    Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht. Es lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Das Gericht teilte mit, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet". Eine zentrale politische Vorstellung der Organisation sei der - Zitat: "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht. Zudem gebe es eine massive ausländerfeindliche Agitation. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.
    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.