Kölner Verwaltungsgericht
Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird vorläufig ausgesetzt, bis das Kölner Verwaltungsgericht über den Antrag entschieden hat, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte.

    Der Eingangsbereich des Verwaltungsgerichts Köln
    Das Verwaltungsgericht in Köln verhandelt einen Eilantrag der AfD gegen deren Einstufung als gesichert rechtsextremistisch. (dpa/picture Alliance/Horst Galuschka)
    Der Verfassungsschutz erklärte demnach im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen wird. Die Stillhaltezusage bedeute jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung zurücknähmen, hieß es. Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
    Die AfD-Vorsitzende Weidel bezeichnete die abgegebene Stillhaltezusage als Erfolg für ihre Partei und für die Demokratie in Deutschland. Man werde weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln gegen die Verfassungsschutz-Einstufung vorgehen.
    Diese Nachricht wurde am 08.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.