
Die Einstufung wird vorläufig ausgesetzt, bis das Kölner Verwaltungsgericht über den Antrag entschieden hat, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Der Verfassungsschutz erklärte demnach im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen wird. Die Stillhaltezusage bedeute jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung zurücknähmen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 08.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.