
Dieses habe ursprünglich bereits im vergangenen Dezember fertiggestellt werden sollen. Wegen einer für März angesetzten Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wolle man aber noch warten, heißt es weiter. Die Erwägungen des Gerichts zum "Verdachtsfall"-Status sollten in dem Gutachten noch berücksichtigt werden.
Es listet dem Bericht zufolge die schon bekannte Kritik an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf und enthält auch einen neuen Punkt zum "Verhältnis zu Russland". Bislang wird die AfD als sogenannter Verdachtsfall geführt.
Diese Nachricht wurde am 26.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.