
Auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten - das "Institut für Staatspolitik" und der Verein "Ein Prozent" - werden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang erklärte, die Positionen der drei Organisationen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestünden keine Zweifel mehr, dass die drei Zusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen.
Die AfD kritisierte die Entscheidung des Verfassungsschutzes. In einer Mitteilung der Bundesvorsitzenden, Weidel und Chrupalla, heißt es, bisher lägen weder eine Begründung, noch entsprechende Dokumente vor, die den Schritt nachvollziehbar machten. Man prüfe den Einsatz juristischer Mittel. Der Bundesvorstand der Jungen Alternative erklärte, egal ob Migrationskritiker oder Friedensbefürworter – jede Form der authentischen Opposition in diesem Land werde systematisch stigmatisiert.
Die "Junge Alternative" und die beiden anderen Gruppierungen wurden bislang als Verdachtsfälle geführt. Die neue Beurteilung könnte Auswirkungen auf die Beschäftigung von Mitgliedern der Organisationen im öffentlichen Dienst oder bei der Erteilung von Waffenscheinen haben. Die AfD selbst gilt weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
Diese Nachricht wurde am 26.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.