
Das Verwaltungsgericht München wies eine entsprechende Klage der AfD dagegen ab. Es lägen eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beobachtung zulässig sei, hieß es. Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen, sagte der vorsitzende Richter, Kumetz. Dem Gericht zufolge durfte der Verfassungsschutz auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informieren. AfD-Landeschef Protschka hatte zu Verhandlungsbeginn angekündigt, im Falle einer Abweisung vor weitere Instanzen ziehen zu wollen.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.