
Der Nachrichtendienst hat eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben. Hintergrund ist eine Klage der Partei gegen die Einstufung. Deshalb werde bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin nur als Verdachtsfall behandelt.
Die AfD in Brandenburg hatte sich Mitte März juristisch gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch gewehrt. Ähnlich verhält sich der Verfassungsschutz auf Bundesebene. Auch dort wurde die Einstufung zurückgenommen, solange noch nicht über die Klage der AfD gegen die entsprechende Einordnung entschieden wurde.
Diese Nachricht wurde am 24.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.