
Zur Begründung gab die Behörde an, in der Gesamtpartei gebe es eine extremistische Prägung, die die Menschenwürde missachte. Das in der Partei vorherrschende Volksverständnis werde deutlich in einer feindlichen Haltung gegenüber Migranten und Muslimen. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Faeser erklärte, die AfD untergrabe nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Zugleich verwies die SPD-Politikerin darauf, dass der Verfassungsschutz seine Entscheidung selbst getroffen habe; es habe keinerlei politischen Einfluss auf das Gutachten gegeben.
Der Verfassungsschutz hatte die AfD seit März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachtet. Dazu durften auch nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute, Observationen und die Auswertung öffentlicher sowie nicht-öffentlicher Quellen genutzt werden. Auf Landesebene ist die AfD bereits in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 02.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.