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Münster
Verfassungsschutz und AfD streiten über Volksbegriff

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist die Verhandlung im Berufungsverfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fortgesetzt worden.

    Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, stehen Maximilian Krah (l-r) (AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments, Peter Boehringer (AfD) Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwälte Christian Conrad und Michael Fengler, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
    Berufungsverfahren zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz (Guido Kirchner / dpa / Guido Kirchner)
    Der Verfassungsschutz warf der AfD erneut vor, einen ethnisch definierten Volksbegriff zu vertreten, der die übrigen Menschen abwerte. Als Beleg wurden Äußerungen von Parteivertretern angeführt. AfD-Bundesvorstand Boehringer verwies dagegen auf die Parteiprogramme und betonte, daran müsse die AfD gemessen werden.
    Die AfD wehrt sich unter anderem gegen die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage abgewiesen.
    Diese Nachricht wurde am 11.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.