
Das Verwaltungsgericht Köln gab zwei kleineren Mobilfunkanbietern recht, die sich bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt sahen. Die Richter erklärten, das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Scheuer habe "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen.
Im Detail ging es um eine sogenannte Dienste-Anbieter-Verpflichtung. Die großen Mobilfunkkonzerne mit eigenem Netz wären damit verpflichtet worden, kleineren Anbietern zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Der Bund soll eine solche Regelung verhindert haben.
Diese Nachricht wurde am 27.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.