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"Vergeltung ist nicht unser Ziel"

Im November 1945 begann der erste der Nürnberger Prozesse gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher. In zwölf Nachfolgeprozessen klagten die USA im Alleingang exemplarisch Verbrechen der Medizin, der Justiz, der Wehrmacht, der Wirtschaft und der SS an.

Von Annette Wilmes | 10.04.2008
    "Wir hätten die jüdische Bevölkerung zu sammeln und zu erschießen. Dort wurden dann an diesen Gräben die Erschießungen durchgeführt. Ich selbst wurde zum Erschießen befohlen."

    Ein SS-Mann, Angehöriger einer sogenannten Einsatzgruppe. Diese besonderen Einheiten der SS begleiteten die deutsche Armee während des Überfalls und der Besetzung der Sowjetunion mit dem allgemeinen Auftrag, die "politische Sicherheit" zu gewährleisten. Die SS verstand darunter die sofortige Tötung aller Juden, kommunistischer Parteifunktionäre und Roma in den besetzten Gebieten. Insgesamt wurden etwa 560.000 Menschen zusammengetrieben und ermordet. Für diesen beispiellosen Massenmord mussten sich 24 Befehlshaber oder Offiziere dieser Einheiten vor dem amerikanischen Militärtribunal in Nürnberg verantworten, im sogenannten Fall 9, dem Einsatzgruppenprozess.

    Bei Prozessbeginn, im September 1947, wurden alle Angeklagten namentlich aufgerufen, dann gefragt, ob sie anwaltlich vertreten seien, ob sie die Anklageschrift rechtzeitig und in deutscher Sprache erhalten hätten und ob sie im Sinne der Anklage auf schuldig oder nicht schuldig plädierten.

    Die Beweismittellage war ausgesprochen günstig, so die Historikerin Annette Weinke, die ein Buch über die Nürnberger Prozesse geschrieben hat.

    "Weil man eben mehr oder weniger zufällig auf einen Fund gestoßen war, den man im Zuge der Aktenrecherchen hier in Berlin entdeckt hatte, nämlich die so genannten Ereignismeldungen, die darüber Auskunft gaben, in welcher Zahlenordnung sowjetische Juden in den ersten Kriegsmonaten getötet worden waren."

    Diese Meldungen lasen sich zum Beispiel so:

    "Arbeitsbereich der Teilkommandos vor allem in kleineren Orten judenfrei gemacht. In der Berichtszeit wurden 3.176 Juden, 85 Partisanen, 12 Plünderer, 122 kommunistische Funktionäre erschossen."

    Benjamin Ferencz, Chefankläger im Fall 9, verliest die Anklageschrift:

    "Vergeltung ist nicht unser Ziel, auch streben wir nicht nach Verdammung. Wir ersuchen dieses Gericht, das Recht des Menschen zu schützen, in Freiheit und Würde zu leben, unabhängig von seiner Rasse und seinem Glauben."

    Die Anklage lautete "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", Massenmorde und Ausrottung von Minderheiten, Kriegsverbrechen, Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation.

    Während der Hauptkriegsverbrecherprozess 1946 noch unter der Regie der vier Siegermächte geführt worden war, klagten in den zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen die USA exemplarisch Verbrechen der Medizin, der Justiz, der Wehrmacht, der Wirtschaft und eben der SS an. Das Verfahren gegen die Einsatzgruppen wurde damals in der Presse als der größte Mordprozess in der Geschichte bezeichnet.

    Die Angeklagten waren fast alle akademisch gebildete Personen, mehrere Juristen, ein Universitätsprofessor, ein Zahnarzt, ein Opernsänger und sogar ein früherer Geistlicher.

    Am 10. April 1948 wurde das Urteil gesprochen. Der Hauptangeklagte, Otto Ohlendorf, Jurist, Wirtschaftswissenschaftler und SS-General, wurde zum Tode verurteilt. Insgesamt verhängten die Richter 14-mal die Todesstrafe, 2-mal lebenslange Haft und 5 Freiheitsstrafen zwischen 10 und 20 Jahren. Das war das härteste Urteil aller Nachfolgeprozesse. Aber schon Ende der 40er Jahre habe sich das Gnadenfieber innerhalb Westdeutschlands breitgemacht, so die Historikerin Annette Weinke. Zahlreiche Politiker und die beiden großen Kirchen setzten sich bei dem Militärgouverneur der US-amerikanischen Besatzungszone, General Lucius D. Clay, für die Gefangenen ein.

    "Er hatte sich damals geweigert, im März 1949. Aber sein Nachfolger, John McCloy, war dann auch vor dem Hintergrund der sich ändernden weltpolitischen Lage nicht mehr ganz so felsenfest in dieser Beziehung und hat dort zumindest einzelne Urteile umgewandelt."

    4 der 14 zum Tode Verurteilten wurden hingerichtet, die restlichen Todesstrafen wurden in Haftstrafen umgewandelt. Am 9. Mai 1958 kamen die letzten drei Verurteilten aus der Haft in Landsberg frei. Die anderen waren bereits vorher freigelassen worden.