
Dem Bericht nach ist es juristisch möglich, die betreffenden Unternehmen zu vergesellschaften. Das Gremium unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin war im April vergangenen Jahres eingesetzt worden. Zuvor hatten in einem Volksentscheid gut 56 Prozent der Berliner für eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt.
In ihrem Koalitionsvertrag verständigten sich CDU und SPD darauf, im Fall einer Empfehlung durch die Experten zunächst ein entsprechendes Rahmengesetz zu verabschieden. Es soll erst in zwei Jahren in Kraft treten. Berlins Regierender Bürgermeister Wegner sagte, er sehe die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen nach wie vor kritisch. Es dürfe nicht passieren, dass man den Neubaumotor abwürge. Die Wohnungswirtschaft brauche Rechtssicherheit.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.