
Das Oberwaltungsgericht soll klären, ob ein Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Dort hatten die Richter den Verfassungswächtern gestattet, die Partei sowie ihre Jugendorganisation Junge Alternative als rechtsextremistischen Verdachtsfall einzustufen. Die AfD legte Berufung ein. In Münster wird nun in zweiter Instanz über das Urteil verhandelt. Nach den ersten beiden Terminen und zahlreichen von AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen hatte das Gericht die mündliche Verhandlung unterbrochen.
Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Buck 13 neue Termine angesetzt.
Diese Nachricht wurde am 11.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.