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Verhandlung in Karlsruhe
Erhöhung der Parteienfinanzierung auf dem Prüfstand

Die Große Koalition hat 2018 beschlossen, die staatliche Parteienfinanzierung anzuheben. Alle Parteien sollten jährlich rund 25 Millionen Euro mehr bekommen. Der Grund: neue Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Oppositionsparteien klagten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Von Gudula Geuther | 12.10.2021
Auf der Richterbank im Sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht liegen die roten Barette der Bundesverfassungsrichter des ersten Senats.
Das Bundesverfassungsgerichts verhandelt zwei Tage über die Parteienfinanzierung (dpa/picture alliance/Uli Deck)
Es waren CDU, CSU und SPD, mit deren Stimmen der Bundestag vor drei Jahren für deutlich mehr Staatsgeld für politische Parteien sorgte. Die Änderung kam aber allen zugute. Trotzdem klagt die gesamte Opposition im Bundestag dagegen. FDP, Linke und Grüne mit einem gemeinsamen Antrag, die AfD mit einem weiteren. 190 Millionen Euro stehen Parteien seit dem insgesamt aus dem Staatssäckel zu - 25 Millionen mehr als zuvor.
Geld vom Staat an sich sei nicht das Problem, betonte bei der Verabschiedung des Gesetzes Britta Haßelmann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag. Sie sagte: "Ich glaube, dass die Parteien eine wirklich gute finanzielle Grundausstattung brauchen, damit sie in unserer lebendigen Demokratie auch guter Bestandteil sind und ihre Arbeit gut ausführen können."

Die Regeln aus Karlsruhe

Nur müsse man es richtig und mit Augenmaß machen. Tatsächlich sieht auch das Bundesverfassungsgericht Parteien sollen sich nicht von Einzelinteressen privater Geldgeber abhängig machen müssen.
Deshalb muss der Staat für ihre Arbeitsfähigkeit sorgen. Allerdings über die Gesetzgebung im Bundestag sind es die Parteien selbst, die über ihre eigene Ausstattung entscheiden. Deshalb haben die Richter mehr oder weniger strenge Regeln aufgestellt. Eine lautet, wie auch immer nach einem vorgegebenen System die Ansprüche der Parteien berechnet werden: irgendwo muss Schluss sein, sonst ist die Gefahr der Selbstbedienung zu groß.
Diese absolute Obergrenze zog das Verfassungsgericht 1992 bei dem, was sich die Parteien damals zugestanden, gerechnet in realer Kaufkraft. Mir gibt es nur, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend ändern". Eben das hätten sie getan, sagten Union und SPD, unter anderem durch die Digitalisierung. Der nun scheidende Abgeordnete Michael Kuffer (CSU) sagte damals:
"Politisch interessierte haben heute eine unendliche Fülle von Möglichkeiten, nahezu Minuten aktuell zu kommunizieren, sich zu informieren, sich einzubringen, was alles nur Sinn ergibt, wenn das nicht eine Einbahnstraße ist, sondern ein Kommunikationskanal, die haben mit großem Aufwand gepflegt werden muss."
Gemeint waren Twitter und Facebook, aber auch neue Mitgliederbeteiligungen. Mehmet Özdemir (SPD) sagte damals: "Das Geld fließt hier nicht in die Parteien, sondern durch die Parteien zurück in die Willensbildung des Volkes. Die Menschen müssen ihnen Lage versetzt werden zu wissen, was eine Partei will."

Im Alleingang durchgepeitscht

AfD-Politiker Thomas Seitz entgegnete: "Dieses lächerliche Argument ist vorgeschoben, denn Digitalisierung führt in aller Regel zu Kostenersparnissen."
Die anderen Oppositionsparteien schauen hingegen auf die Kriterien der Verfassungsrichter: Gerade weil die Parteien in eigener Sache entschieden, müssten sie besonders gute Argumente finden. Fehlanzeige, meinte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann bei der Vorstellung der Klage: "Diese besondere Sorgfaltspflicht hat eben den rund darin, dass die Öffentlichkeit erkennen können muss, dass hier keine Selbstbedienung vorliegt oder ob sie vorliegt oder warum sie nicht vorliegt. Diese Begründungspflicht kommt das vorliegende Gesetz in keiner Weise nach."
"Das Hauptproblem ist sie beschädigen damit den Bundestag und die parlamentarische Demokratie insgesamt, die wir gerade in diesen Zeiten stärken und verteidigen müssen," so Jan Korte für die Linkspartei. Die Koalition habe das Gesetz außerdem in wenigen Tagen und ungewöhnlich in solchen Fragen im Alleingang durchgepeitscht. Mit Verweis auf Corona hat sich das Verfassungsgericht bis zur Verhandlung lange Zeit gelassen. Jetzt soll es zwei Tage lang im Karlsruher Messezentrum zur Sache gehen. Das Urteil folgt dann in einigen Monaten.