
Die Partei wehrt sich sowohl dagegen als auch gegen die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung durch den hessischen Verfassungsschutz und das Landesinnenministerium. Eine Entscheidung in diesem Hauptverfahren wird in den nächsten Tagen erwartet.
In einem Eilverfahren im Jahr 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass die Einstufung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall rechtmäßig gewesen sei. Allerdings hätte dies nicht öffentlich bekanntgegeben werden dürfen.
Diese Nachricht wurde am 18.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



