
Die Organisation will erreichen, dass ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt wird. Konkret wirft die Umwelthilfe der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Die staatlichen Maßnahmen reichten nicht aus, um sämtliche Ziele für 2025 und 2030 sicher einzuhalten, hieß es zur Begründung. So würden nach geltenden Bestimmungen etwa Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht beschränkt und auch
keine verpflichtende Abgasreinigung vorgeschrieben.
keine verpflichtende Abgasreinigung vorgeschrieben.
(Az. OVG 11 A 16/20)
Diese Nachricht wurde am 15.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.