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Wahlrechtsreform
Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht starten

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute zwei Tage lang über das neue Wahlrecht.

    Das Parlament tagt im Bundesrat.
    Wie wird künftig der Bundestag aussehen? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Geklagt hatten die CSU, die Unionsfraktion im Bundestag, die Linkspartei sowie die frühere Linksfraktion, die bayerische Staatsregierung und insgesamt mehr als 4000 Menschen. Sie wenden sich unter anderem gegen die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Mit dem neuen Wahlrecht werden die Bundestagssitze künftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben. Ziel der Regelung ist eine Verkleinerung des Plenums. Derzeit sind dort 735 Abgeordnete vertreten; künftig soll die Zahl 630 betragen.
    (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
    Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.