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Verkappte Studiengebühr?

Ab dem Sommersemester 2001 verlangt die Universität Potsdam eine Rückmeldegebühr von 100 Mark. Dagegen wird Andreas Schackert, Referent für Hochschulpolitik beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam, gemeinsam mit 100 Studienkollegen, vor dem Verwaltungsgericht klagen: " Es steht dieser Gebühr keine Leistung gegenüber. Die Kosten bei Immatrikulation und Rückmeldung an der Uni Potsdam liegen bei 12 Mark pro Student." Laut Schackert fließt das Geld nicht in die Kassen der Hochschulen, sondern direkt in den Landeshaushalt. "Somit verstecken sich hinter den angeblichen 100 Mark für die Rückmeldung tatsächlich Studiengebühren und die sind nach dem Landeshochschulgesetz nicht zulässig." Im Juni letzten Jahres hat der brandenburgische Landtag diese hohe Meldegebühr beschlossen, vor Antritt des neuen Staatssekretär am Potsdamer Hochschulministerium, Christoph Helm, der mit dieser Lösung nicht einverstanden ist: "Wir müssen Instrumente finden, wie die Rückmeldegebühren tatsächlich bei unseren Hochschulen landen, als Einnahmen. So dass diese den Hochschulen und indirekt den Studenten zugute kommen." Zu Rückmeldegebühren für Studenten gibt es laut Schackert bisher gegensätzliche Gerichtsentscheidungen. Das Oberlandesgericht in Berlin befand die dort erhobenen 100 Mark Rückmeldgebühr für angemessen. In Baden-Württemberg hingegen hielten die dortigen Richter diese Gebührenhöhe für verfassungswidrig. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr darüber entscheiden.

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    Nachzulesen in der Potsdamer Universitätszeitung Putz.