
Inzwischen gebe es neue digitale Konzepte, die den stationären Handel gegenüber dem Onlinehandel stärkten, teilte die Partei mit. Insbesondere für den ländlichen Raum böten vollautomatisierte Selbstbedienungsläden Chancen. Mit dem neuen Koalitionspartner SPD, den Gewerkschaften und der Wirtschaft wolle man daher eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vergangene Woche. Demnach fallen alle Geschäfte, die ständig Waren zum Verkauf an jeden anbieten, unter das Öffnungsverbot an Sonn- und Feiertagen. Die Kasseler Richter bestätigten eine Entscheidung der Vorinstanz. Geklagt hatte die Supermarkt-Kette Tegut mit Sitz in Fulda. Sie bietet seit rund drei Jahren mehrere Selbstbedienungsläden unter dem Namen "teo" an. (Az.: 8 B 77/22)
Diese Nachricht wurde am 09.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.