
Zum Abschluss der Tagung in Goslar heißt es in der Empfehlung, der Gesetzgeber sollte aufgrund der Gefahren von Wechselwirkungen eine "Nulltoleranz" festlegen. Mit derselben Begründung sollte der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol künftig als ein Grund definiert werden, der die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich einschränke.
Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.