
Laut einem Urteil des Gerichtshofes in Luxemburg dürfen die EU-Mitgliedstaaten die Online-Plattformen durch nationale Gesetze zur Vergütung von Nachrichten zwingen, wenn diese Presseinhalte online nutzen. Ausgenommen sind einzelne Wörter und kurze Auszüge, die kostenlos genutzt werden können. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte gegen italienische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geklagt. Diese verpflichtet Online-Dienste unter anderem dazu, mit Verlagen über eine Vergütung zu verhandeln und währenddessen die Sichtbarkeit der Inhalte nicht einzuschränken.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
