Verlage dürfen Vergütung von Plattformen verlangen

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Presseverlagen gegenüber Online-Plattformen wie Facebook gestärkt.

    Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (picture alliance / dpa / Harald Tittel)
    Laut einem Urteil des Gerichtshofes in Luxemburg dürfen die EU-Mitgliedstaaten die Online-Plattformen durch nationale Gesetze zur Vergütung von Nachrichten zwingen, wenn diese Presseinhalte online nutzen. Ausgenommen sind einzelne Wörter und kurze Auszüge, die kostenlos genutzt werden können. Der Facebook-Mutterkonzern Meta hatte gegen italienische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie geklagt. Diese verpflichtet Online-Dienste unter anderem dazu, mit Verlagen über eine Vergütung zu verhandeln und währenddessen die Sichtbarkeit der Inhalte nicht einzuschränken.
    Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.