Gesetzentwurf
Vermieter von E-Scootern sollen künftig für Unfallschäden haften

Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für Unfälle mit E-Scootern verschärfen.

    Mehrere E-Scooter stehen auf einem Platz
    Die Zahl der Beteiligten an Unfällen mit E-Scootern nimmt zu. (picture alliance / dts-Agentur (Symbolbild))
    Geschädigte sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – von rund 4.000 im Jahr 2021 auf fast 8.000 im Jahr 2024. 
    Geschädigte sind bislang, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, darauf angewiesen, ein Verschulden – insbesondere des Fahrers – darzulegen und zu beweisen. Bei Mietrollern ist das aber schwierig – erst recht, wenn es um einen Unfall geht, dessen Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller auf dem Gehsteig ist. 
    Hier soll künftig eine verschuldensunabhängige Halterhaftung gelten. Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern soll das Verschulden vermutet werden. Das heißt, sie würden dann ebenfalls haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Gelten sollen die Änderungen auch für andere E-Kleinstfahrzeuge wie etwa die Segway-Roller
    Diese Nachricht wurde am 18.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.