
Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Die Veröffentlichungspflicht gilt für Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Davon gibt es in Deutschland Regierungsangaben zufolge etwa 500. Betroffen sind auch multinationale Konzerne mit einem Hauptsitz außerhalb der EU, wenn sie in Deutschland ein größeres Tochterunternehmen oder eine entsprechende Zweigniederlassung haben.
Diese Nachricht wurde am 12.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.