Vom Sessel aus Waren beim Versandhändler bestellen und abwarten, bis der Paketbote das neue Kleid oder den DVD-Recorder bringt – Einkaufen kann so bequem sein. Ein Risiko geht man damit nicht ein, denn man hat einige Tage Zeit, um zu entscheiden, ob man die Waren behalten möchte oder nicht. Tritt man vom Kauf zurück, muss man das Paket auf den Weg zum Absender bringen und bekommt den Kaufbetrag erstattet. Fast jedenfalls, denn manch ein Versandhändler zieht den Kunden in diesem Fall eine Versandkostenpauschale von 4,95 € ab.
Verletzt diese Praxis eine EU-Richtlinie zum Widerrufsrecht? Über diese Frage hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute zu entscheiden. Volker Finthammer mit dem Urteil.