
Für das angestrebte Monitoring sollen Alter, Geschlecht, Wohnort, Lebens- und Suizidumstände erfasst werden. Auch Zahlen dazu, wie viele Menschen aus dem Ausland in die Schweiz kommen, um von Sterbehilfe Gebrauch zu machen, werden bisher nicht erfasst. Ob das künftig möglich sein wird, muss nun der Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, entscheiden.
Suizidbeihilfe ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es gibt mehrere Organisationen, die entsprechende Dienste anbieten. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil 2020 die Beihilfe zum Suizid für rechtens erklärt. Eine Gesetzesinitiative zu neuen Regeln im Bundestag scheiterte jedoch.
Diese Nachricht wurde am 12.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.