Donnerstag, 18. April 2024

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Verschärfung des Nachstellungsparagrafen
Wie sich Stalking-Opfer wehren können

Wer zum Stalking-Opfer wird, hat es schwer, etwas gegen den Täter zu unternehmen. Denn Stalking zu beweisen ist in vielen Fällen fast unmöglich. Ein neues Gesetz soll das ändern. Doch auch das sei viel zu schwammig formuliert, sagen Rechtsanwälte.

Von Gudula Geuther | 09.02.2017
    Das gestellte Foto zeigt eine maskierte Person, die mit einem Fernglas durch die Lamellen einer Jalousie hindurch eine Frau beobachtet, aufgenommen am 06.3.2007.
    Symbolfoto Stalking (picture alliance / dpa / Hans Wiedl)
    "Dann begann eine Phase, die ungefähr zwei Jahre dauerte, wo alles dabei war: Telefonate zu jeder Tages- und Nachtzeit, mehrfach in der Woche. E-Mails, WhatsApps, Blumen vor die Haustür. Das klingt zunächst einmal alles sehr harmlos, aber wenn man das in dieser Dichtheit erlebt, in dieser Fülle für so lange Zeit, zerrt das wahnsinnig an den Nerven. Und als mein Mann sich auf weitere Nähe nicht einlassen wollte, wurde es dann irgendwann aggressiv."
    Das englische Wort "Stalking" kommt aus der Jägersprache. Man kann es mit Anpirschen übersetzen. Das deutsche Strafgesetzbuch spricht von "Nachstellung". Am Freitag entscheidet der Bundesrat über eine Gesetzesverschärfung. Was scheinbar harmlos klingt, kann das Leben des Opfers bestimmen. Susann Wegelt heißt eigentlich anders. Die Nachstellungen, die sie beschreibt, galten zuerst ihrem Mann. Betroffen war auch die gepflegte Mittsechzigerin.
    "Die Häufigkeit muss man sich mal vorstellen. Ich habe irgendwann angefangen, das zu zählen. Und da war es zwischen Ende Juni und Ende Dezember 184 Mal. Das kostet wahnsinnig viel Lebenszeit. Erst mal diese Kontaktaufnahme selbst, das Ärgern hinterher, da streiten sie dann auch noch. Wenn das Telefon klingelt, steh ich schon wieder auf Habacht…"
    Beim Stalking sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, und viele Täter sind phantasievoll, das hört Beate Köhler immer wieder. Das Berliner "Anti-Stalking-Projekt", in dem sie Betroffene berät, hat sich auf Frauen spezialisiert – die meisten Opfer sind Frauen. Täter bestellen unerwünschte Waren im Internet auf Namen und Rechnung der Opfer, beschmieren das Auto, werden handgreiflich. Vielfach geht es – vermeintlich: "nur" – um Annäherung.
    Die meisten Täter kennen ihre Opfer gut
    "Per digitale Medien, oder aber auch direkt vor der Tür stehen, vorm Fenster stehen, durchs Fenster gucken, tagelang vor dem Fenster sitzen, den Leuten auflauern, Verfolgen auf verschiedenen Wegen, die sie gehen, beim Joggen, bei der Arbeit."
    In acht von zehn Fällen kennt der Täter sein Opfer gut, sei es als Ex-Partner, als Kollege oder Nachbar. Nähe schafft Verletzbarkeit.
    "Wenn es um Ex-Partner-Stalking geht – wobei, was ist eine Ex-Partnerschaft, das können auch kurze Partnerschaften sein – kennt der natürlich ganz intime Geheimnisse zum Teil. Der kennt unsere Ängste, der weiß, wovor wir uns fürchten. Der weiß auch ganz genau, wo er uns treffen kann. Und er kann an unseren Reaktionen erkennen, wie er uns trifft."
    Auch bei Susann Wegelt hatte es einmal eine Beziehung gegeben, sagt sie – zwischen ihrem Mann und der späteren Stalkerin. Nach und nach sei die dann abgewiesene Liebhaberin immer weiter gegangen.
    "Ich war ja auch sehr lange selbst im Zweifel, ob meine Wahrnehmung stimmt. Und eigentlich war es eine Freundin, die mich dann darauf gestoßen hat, die gesagt hat: Du, das ist doch nicht normal, das kannst Du doch nicht so hinnehmen. Ich hab dann mal ins Internet geguckt und geschaut: Was kennzeichnet Stalking eigentlich? Und da habe ich unter den vielen Merkmalen, die dazugehören, erst mal erkannt: Na mindestens zwei Drittel davon haben wir längst erfüllt."
    Ehefrau beschimpft, beleidigt und bedroht
    Inzwischen, erzählt sie, habe die Frau sie - die Ehefrau - beschimpft, auf offener Straße beleidigt, bedroht, einmal auch bedrängt. Die weißen Haare sorgfältig aufgesteckt, das Auftreten freundlich-bestimmt - Susann Wegelt sieht nicht so aus, als ließe sie sich leicht aus der Fassung bringen.
    "Mir hat es nicht nur schlaflose Nächte gebracht. Ich hatte auch mindestens zwei Jahre lang solche Extremsituationen, wenn’s wieder so richtig heftig war, Verdauungsstörungen. Und nach der Attacke, da hatte ich hinterher Herzrhythmusstörungen. Und die hielten auch tatsächlich eine ganze Weile an. Also da musste ich mich tatsächlich in ärztliche Behandlung begeben."
    Sie spürte, wie sie im Alltag nun selbst Aggressionen entwickelte. Ihr Mann erlitt einen Schlaganfall. Ob der mit den Nachstellungen zu tun hatte? Vielleicht. Er wollte wegziehen aus dem Dorf in der Nähe Berlins, in dem man sich immer wieder begegnet, kaum ausweichen kann. Sie nicht.
    "Also, ich lasse mich nicht aus einem Haus vertreiben, aus einem Ort vertreiben, wo ich verankert bin, wo ich Freunde und Bekannte habe und wo ich mich wohlfühle – unabhängig davon."
    Experten halten aktuelles Strafrecht nicht für ausreichend
    An sich ist das eine sinnvolle Reaktion – das Opfer begibt sich nicht in die Hand des Täters oder der Täterin, sondern widersteht. Nur: Wer mit dem Strafrecht gegen den Täter oder die Täterin vorgehen will, kommt so nicht weiter, zumindest nicht mit dem Nachstellungsparagrafen 238 des Strafgesetzbuches in der noch gültigen Fassung. Der droht bis zu drei Jahre Haft für denjenigen an, der einem anderen durch bestimmte Handlungen beharrlich nachstellt, indem er zum Beispiel immer wieder seine Nähe aufsucht, beispielsweise telefonisch in Kontakt tritt, Waren auf seinen Namen bestellt. Soweit, so klar. Das Gesetz verlangt derzeit aber eine weitere Bedingung: Der Täter muss die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigen". Über dieses Strafrecht sagt der Stalking-Experte Wolf Ortiz-Müller:
    "Es funktioniert nicht besonders gut. Es markiert, dass Stalking kein Kavaliersdelikt ist, dass der Gesetzgeber damit verdeutlicht: Es ist ein Straftatbestand, der zur Verfolgung kommen kann. Die Verfolgung selbst ist allerdings unbefriedigend, weil in ganz vielen Fällen das Verfahren eingestellt werden muss."
    Das kann viele Gründe haben. Wenn nur Täter und Opfer beteiligt sind, lassen sich die einzelnen Tathandlungen oft nicht beweisen. Oder es lässt sich nicht klar belegen, dass die vielen Alltagshandlungen - die Kontaktaufnahme, der Blumengruß - in der Summe das überschreiten, was der andere hinzunehmen hat. Wolf-Ortiz Müller macht – wie viele andere – aber auch den Stalking-Paragrafen selbst verantwortlich, und die Auslegung, die der Bundesgerichtshof im Jahr 2009 gefunden hat.
    Die Richter mussten sich in ihrer Grundsatzentscheidung zum Stalking mit der Schwierigkeit auseinandersetzen, dass die einzelnen Tathandlungen, die bestraft werden sollen, für sich betrachtet erlaubt und normal sind. Die Strafbarkeit ergibt sich also erst aus der Gesamtschau. Der Dritte Strafsenat wollte deshalb objektiv messbare Kriterien aufstellen, ab wann solche Alltagshandlungen die Grenze der Strafbarkeit überschreiten. "Schwerwiegend beeinträchtigt", so entschied der Senat deshalb, ist die Lebensgestaltung des Opfers nur, wenn gravierende, ernst zu nehmende Folgen eintreten. Das kann der Umzug des Opfers sein, der Wechsel der Arbeitsstelle.
    "Und das ist für viele Opfer nicht praktikabel,"
    sagt der Psychotherapeut Ortiz-Müller. Auch Sandra Cegla arbeitet mit Stalking-Opfern. Die frühere Kriminalkommissarin hat die private Beratungsstelle SOS-Stalking gegründet.
    Bisher müssen die Opfer sich rechtfertigen - nicht die Täter
    "In der Praxis haben wir natürlich genau die Probleme, dass Frauen, die das besonders lange aushalten und vielleicht ihren Kindern zuliebe sich Hilfe suchen und erst mal nicht umziehen und auch sonst vielleicht nichts Objektivierbares machen, dass da am Ende nicht verurteilt werden konnte. Und was für mich ein großer Widerspruch ist, ist dass hier nicht das Handeln des Täters und auch nicht seine kriminelle Energie verurteilt wird, sondern allein das Verhalten des Opfers. Und das, finde ich, kann so nicht sein."
    Bloggerin brachte Stein für neues Gesetz ins Rollen
    So sah es auch Bundesjustizminister Heiko Maas, so sah es Ende vergangenen Jahres der Bundestag. Am Freitag wird voraussichtlich auch der Bundesrat einer Gesetzesverschärfung zustimmen. Den Anstoß dafür hat eine Frau gegeben: Mary Scherpe. Die junge Frau wurde gestalkt und wandte sich an die Polizei. Es gebe ein Bild, wie ein Opfer zu reagieren habe, schreibt die Bloggerin im Internet. In diesem Sinn sei sie kein gutes Opfer gewesen. Vor wenigen Tagen erläuterte Mary Scherpe im Deutschlandfunk:
    "Ein gutes Opfer ist in erster Linie nicht etwas, was man selbst bestimmt, sondern etwas, das von ganz vielen Leuten von außen bestimmt wird. Bei der Polizei ist es so, dass man diese komische Balance finden muss aus:Ich habe hier alles ganz exakt dokumentiert. Und: Ich bin aber am Rande eines Nervenzusammenbruchs. Sie müssen wirklich etwas tun."
    Mary Scherpe startete eine Online-Petition, fast 90.000 Menschen unterstützten sie. In ihrem Blog kommen auch andere Stalking-Betroffene zu Wort, meist sind sie frustriert, klagen über mangelnde staatliche Hilfe. Meist allerdings ist der Grund nicht gerade die spezifische Hürde, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat. So oder so ist es aber diese Hürde, die in der Kritik steht. Das neue Gesetz will das bisherige Erfolgsdelikt jetzt zum Eignungsdelikt machen. Der Psychotheraput Ortiz-Müller:
    "Ein Eignungsdelikt heißt, dass nicht mehr der Erfolg eingetreten sein muss – der Umzug -, sondern dass bereits die Taten oder Verhaltensweisen, die als geeignet eingestuft werden, jemanden anderen vielleicht zu einem Umzug zu bewegen, dass die schon gleichermaßen verfolgt werden können."
    Es soll also nach dem Entwurf um das Verhalten des Täters gehen. Würde das normalerweise das Opfer verleiten können, zum Beispiel umzuziehen? Ob es tatsächlich umzieht, wäre dann nicht mehr wichtig.
    Kritik am neuen Gesetzentwurf: zu schwammig formuliert
    Nicht alle finden das gut. Der Deutsche Anwaltverein wünscht sich mehr Schutz für Betroffene, warnt aber gleichzeitig, das Strafrecht würde jetzt noch unbestimmter als zuvor. Es sei noch unklarer, wo das erlaubte und sozialadäquate Verhalten ende. Die Anwälte kritisieren außerdem in ihrer Stellungnahme für das Parlament, geschützt werden solle die Freiheit des Einzelnen. Und dafür komme es nun einmal darauf an, wo dieser Einzelne für sich die Grenze ziehe – und nicht der Richter. Letztendlich müsse es also doch wieder um das Opfer gehen. Dann aber wäre es besser, beim Erfolgsdelikt zu bleiben – und gegebenenfalls die Schwelle zu senken. Auch Renate Künast teilt die Kritik. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses hat selbst lange als Rechtsanwältin praktiziert – und war als Politikerin der Grünen Gegenstand anonymer öffentlicher Angriffe. Auch sie fordert mehr Schutz für Opfer – aber nicht mit so schwammigen Begriffen, wie sie es nennt. Und:
    "Das ist ja das Problem beim Stalking: Es gibt ganz viele typische Alltagsverhaltensweisen, die wir auch einmal in unserem Leben begangen haben. Und schon stellt sich die Frage: Wie grenze ich also Stalking ab, das ich strafbar machen will, von einem wirren, im Liebeskummer erstarrten jungen Menschen oder Jugendlichen – wo wir ja wissen, das legt sich nach ein paar Monaten wieder. Oder wie grenze ich eine längere journalistische Recherche ab? Da könnte man ja den Journalismus erst mal beeinträchtigen, indem man dafür Sorge trägt, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt – mindestens. Sehr unbefriedigend."
    Der Deutsche Anwaltverein weist darauf hin, dass Betroffene auch nicht immer auf den Stalking-Paragraf 238 angewiesen sein werden. Sind Tathandlungen nachweisbar, dann werden oft andere Straftatbestände verwirklicht sein: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Hausfriedensbruch.
    Auch Susann Wegelt glaubt, nach juristischer Beratung, dass sie die Verfolgerin ihres Mannes auch ohne den Nachstellungs-Paragrafen vor Gericht bringen könnte, wegen Nötigung und Beleidigung. Bisher hat sie sich dagegen entschieden.
    "Es hat ja auch einen Nachteil, wenn man das zur Anzeige bringt. Der Stalker will ja, dass wir von ihm wissen. Und wenn man das zur Anzeige bringt, haben wir sie noch mehr am Hals und müssen uns noch mehr mit ihr beschäftigen. Genau das wollen wir ja nicht. Wir wollten nichts mehr mit ihr zu tun haben, also weit, weit weg. Und da wäre eine Anzeige kontraproduktiv gewesen."
    So würden viele handeln, wenn sie die Nachstellungen anders beenden könnten, sagt die Beraterin im Berliner Anti-Stalking-Projekt Beate Köhler.
    "Ganz viele Frauen haben gar nicht das Interesse, jemanden verurteilt zu sehen. Neulich hat jemand zu mir gesagt: Ich wollte den nicht zum Straftäter machen. Und ich würde alles tun, wenn ich das vermeiden könnte, aber er lässt es ja nicht zu. Für viele Frauen ist das ein ganz großes Hindernis: 'Das ist der Vater meiner Kinder, den zerre ich doch nicht vor Gericht.' Also die Frauen würden, wenn es andere Möglichkeiten geben würde, gerne zum Großteil darauf verzichten."
    Susann Wegelt hat andere Möglichkeiten gefunden – mit externer Hilfe allerdings, und die zu suchen, rät sie auch jeder und jedem Betroffenen. Sie bemühte sich, den Kontakt zur Verfolgerin abzubrechen und suchte professionelle Beratung.
    "Die Psychologin hat damals zu mir gesagt: Da haben Sie keine Chance, die hat Sie längst im Griff. Da können sie nichts mehr selbst tun. Sie sind hier im Grunde der Hase, der gejagt wird."
    Die Psychologin riet den Eheleuten, in ihrem privaten Umfeld offener mit dem Problem umzugehen.
    "Als erstes haben wir es unseren Nachbarn erzählt, die wussten es natürlich längst, die hatten das auch beobachtet. Da haben wir also offene Türen eingerannt, und die hatten dann auch gesagt: Wenn irgendetwas ist, wir informieren Euch, wir helfen Euch. Und das war schon mal hilfreich."
    Ein Dorf-Verein erteilte der Stalkerin Hausverbot
    Die Wegelts wandten sich an eine Beratungsstelle, in dem Fall SOS Stalking. Die Übergriffe hörten nicht auf.
    "Es ging einfach nicht mehr, haben wir dann uns nochmal beraten lassen und haben ein richtiges Kontaktverbot, schriftlich formuliert, ausgesprochen. Und da ist eben alles untersagt, was irgendwie geht – Telefonate, E-Mails, Kontaktaufnahme durch Gespräche, auch nicht Kontaktaufnahme über Dritte, kein Betreten des Grundstücks. Also alles was man braucht, um sich total abzugrenzen ist da reinformuliert. Und dann eben angedroht, was passiert, wenn es nicht beachtet wird. Also: die Tatbestände Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, die wären ja dann erfüllt. Und dass wir dann Anzeige erstatten und auch zivilrechtliche Ansprüche uns vorbehalten."
    Ein Verein im Dorf, dem alle gemeinsam angehören, erteilte der Verfolgerin Hausverbot.
    "Und seitdem ist zumindest erst mal nichts mehr passiert."
    Es gibt andere Instrumente im Vorfeld der Strafanzeige. Beate Köhler schaut als Beraterin auch auf den Täter:
    "Ganz oft schauen wir im Nahbereich der Menschen, wer könnte zum Beispiel ein guter Freund, ein väterlicher Freund sein. Und dass der dann nochmal sagt: Horch mal, Junge, das ist Käse, was Du machst. Das kann teilweise, nicht oft, aber teilweise schon ein gutes Zeichen setzen. Ein gutes Zeichen setzt meistens aber die Gefährderansprache durch die Polizei."
    Das bedeutet: Ein Polizist oder zwei gehen zum – in dem Moment ja: mutmaßlichen –Täter und erklären ihm bestimmt, wo die rote Linie überschritten ist. Beate Köhler setzt darauf.
    "Man sagt achtzig Prozent der Stalking-Fälle finden danach ein Ende. Das ist eine ganz, ganz hohe Zahl. Eigentlich müsste das ganz häufig stattfinden. Es findet auf unterschiedliche Weise auch tatsächlich statt. Die Polizei ist sehr bemüht, dem nachzukommen und das auch zu machen."
    Näherungsverbote werden oft nicht ernst genommen
    Die nächste Stufe vor dem Strafverfahren bietet das Gewaltschutzgesetz. Der Vorteil liegt gerade bei den schwierigen Situationen der Nachstellung auf der Hand: Die oder der Betroffene muss die Taten nicht gerichtsfest nachweisen. Es reicht, wenn sie plausibel dargelegt sind. Die Behörden – in Berlin ist es der Amtsanwalt – können dann zum Beispiel ein Kontakt- oder ein Näherungsverbot aussprechen.
    "Beim Kontaktverbot: Wen er nicht kontaktieren darf, beim Näherungsverbot: Wo er sich nicht alles nähern darf, damit das einfach ganz klar ist. Und wenn 50 Meter nicht reichen, dann muss man 85 oder 100 Meter machen. Wenn man das glaubhaft machen kann, dass das ein Schutz ist, den man braucht."
    Allerdings nähmen Täter das Gewaltschutzgesetz zuweilen nicht so ernst, sagt Beate Köhler. Und denkt dabei an einen bestimmten Mann, der ein Näherungsverbot verletzt hatte:
    "Der fuhr nämlich mal mit Freunden in einem Auto in diese Zone rein und dann sagte die Richterin: Das ist ihnen aber verboten, das wissen Sie? Und dann sagt er: Was soll ich denn machen? Meine Freunde sind da langgefahren und haben da geparkt. Und dann sagte sie: Na, dann steigen Sie nächstes Mal in der Kurve vorher aus. Also schon um klarzumachen: Hey, Junge, das geht hier nicht um Spaß. Und wenn wir was festlegen, dann legen wir was fest."
    Gewaltschutzgesetz kann gezielter gegen Stalker eingesetzt werden
    Das ist eine Nachricht, die Wolf Ortiz-Müller vor allem den Opfern mitgeben will. Sie fühlten sich oft ohnmächtig, wenn der Verfolger Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz übertrete, was immer wieder vorkomme. Zu Unrecht.
    "Wenn sie genau diese Übertretung zur Strafanzeige bringen, also dann zur Polizei gehen, um das zu dokumentieren, dann haben die Amtsanwälte und Amtsanwältinnen in Berlin gute Karten, da auch eine Strafe auszusprechen. Das ist leichter für die als mit diesem strafrechtlichen Instrument des Nachstellungsgesetzes zu hantieren."
    Denn was der Stalker nicht darf, ist in der Anordnung klar definiert, die schwierigen Wertungen und Abwägungen fallen weg, der Verstoß kann mit einer Geldstrafe geahndet werden – oder auch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wie immer sind die tatsächlich verhängten Strafen in der Regel erheblich geringer – manchmal zu gering, findet Ortiz-Müller. In einem Punkt wird das Gewaltschutzgesetz verschärft: Haben der mutmaßliche Täter und das Opfer sich vor Gericht in einem Vergleich geeinigt, kann auch dieser Vergleich durchgesetzt werden. Das ist neu. Für Beate Köhler sind trotzdem noch Wünsche offen.
    "Eine der Sachen, die ich mir wünschen würde, wäre zum Beispiel, dass am Ende eines Gerichtsverfahrens, wo ein Stalker verurteilt wird – zu was auch immer – ihm unter anderem Auflagen zur Therapie oder zumindest die Auflage gemacht wird, dass er Kontakt zu einer Täterberatungsstelle aufnimmt."
    Täter reagieren oft depressiv oder rasten aus
    Als Präventionsmaßnahme. Solche Stellen sind in Deutschland dünn gesät. Es gibt Männerberatungen, die arbeiten nicht mit weiblichen Tätern. Es gibt Frauenberatungen, die kümmern sich meist nur um die Opfer. Einer der ganz wenigen, die gezielt mit Täter arbeiten, ist Wolf Ortiz-Müller. Allerdings wirbt er dafür, dass sie viel früher zu ihm geschickt werden – wie es zum Beispiel tatsächlich oft geschieht, wenn die Polizei eine Gefährderansprache durchführt.
    "Auch die Täter befinden sich in einer psychischen Ausnahmesituation. Das bekommen wir hier Tag für Tag dokumentiert, wenn wir mit den Tätern sprechen."
    Viele fühlten sich im Recht. Andere litten selbst unter der Situation.
    "Für sie stellt sich das Problem so dar, dass sie sagen: Ich kann manchmal gar nicht anders. Also sie haben das Gefühl: Ich muss morgens dann erst mal wieder gucken: Steht ein anderes Auto bei der Ex-Partnerin vor der Tür. Oder ich muss checken, wann war sie zuletzt bei WhatsApp. Oder ich muss vermeintlich ihr eine SMS schicken. Also sie erleben ihr eigenes Verhalten zumindest ein Stück weit als fremdbestimmt."
    So unterschiedlich die Täter und ihre Umstände seien, so sehr ähnelten sich oft ihre Probleme.
    "Da ist eine innere Not, das Gefühl, ohne diesen Menschen ist mein Leben sinnlos geworden. Da kommen auch Ängste des Verlassenwerdens beim Täter, bei der Täterin hoch. Und diese Kränkung oder diese Verlassenheitsangst kompensieren sie durch klammern und durch den Versuch, die Kontrolle zurückzugewinnen."
    Gerichtsverfahren können einiges bringen
    Manche reagierten depressiv auf solche Krisen, manche rasteten aus – was auch gefährlich werden könne. Das Ziel der Beratung oder Therapie ist es, das Selbstwertgefühl zu stärken. Das könne manchmal dauern. Und selten müssten Menschen eben auch in Haft. Das Strafrecht stoße also an Grenzen. Aber ein Gerichtsverfahren könne auch seinen Sinn haben. Sagt auch Beate Köhler.
    "Für die Frau kann es bedeuten, dass sie auch in der Öffentlichkeit, also ein Stück weit vor dem Staat die Möglichkeit hat zu sagen: Da sitzt jemand, der hat mir was angetan, der hat mir Unrecht getan. Ich möchte, dass die mir zuhören. Und egal, ob der nachher verurteilt wird oder nicht: Ich möchte diesen Rahmen für mich haben. Und das ist ganz oft, was Frauen dazu motiviert."
    Für Susann Wegelt ist das Strafrecht weiterhin das Mittel in der Hinterhand. Nur, aber immerhin.
    "Wenn jetzt die Sache nicht zu Ende geht mit diesem Kontaktverbot und es irgendeine Form der Kontaktaufnahme wieder gibt, dann werde ich es machen, ja."
    Für sich selbst zieht sie die Lehre, sich öfter abzugrenzen, Übergriffe schneller zu benennen – auch anderen gegenüber, die helfen können. Man muss sich nicht schämen als Opfer von Nachstellungen, das ist ihre Botschaft.