Die Einführung der EU-Vogelschutzrichtlinie 1979 hat den Umgang mit den Rabenvögeln verändert. Und auch das Bundesnaturschutzgesetz hat der Verfolgung der Rabenvögel Grenzen gesetzt, betont Rüdiger Albrecht, zuständig für den Artenschutz im schleswig-holsteinischen Landesamt für Natur und Umwelt:
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt zum einen das Tier selber vor Abschuss und Tötung. Zum anderen schützt es aber auch alle europäischen Arten an ihren Nist-, Wohn- und Zufluchtsstätten, also es ist auch verboten, diese Stätten zu zerstören.
Der Schutz hat den Rabenvögeln geholfen. Allerdings in unterschiedlicher Weise, erläutert Dr. Wilfried Knief von der Staatlichen Vogelschutzwarte in Kiel:
Einerseits haben einige Arten tatsächlich im Bestand zugenommen, da wäre vor allem die Saatkrähe zu nennen, aber auch der Kolkrabe. Und der andere Effekt, den die Nichtverfolgung gehabt hat, ist der, dass die Rabenvögel sehr viel weniger scheu sind, und sich die Fluchtdistanzen verringert haben. Und das hat ihnen ermöglicht, sich Lebensräume zu erschließen, die ihnen vorher verschlossen waren, nämlich den Siedlungsraum der Menschen.
Menschen und Rabenvögel rücken einander immer näher. Das führt dazu, dass sich viele belästigt fühlen vom Krächzen der Tiere, den Kolonien in Bäumen, wo gerade beim Brüten sehr viel Kot anfällt oder auch in der Landwirtschaft, wo Saatkrähen sich über das junge Getreide hermachen. Kolkraben wird nachgesagt, dass sie Kälber oder Lämmer auf der Weide töten. Grundsätzlich ist es so, dass die Lebensräume in der freien Landschaft immer kleiner werden. Der schleswig-holsteinische Landesjagdverband setzt sich deshalb für einen stärkeren Vertragsnaturschutz ein, um Lebensräume für bedrohte Tierarten zu erhalten und auszuweiten. Das Problem der kleineren Lebensräume durch Versiegelung der Landschaft möchte er durch einen stärkeren Artenschutz lösen. Deshalb fordert er, dass die grundsätzliche Bejagung von Rabenvögeln wieder erlaubt ist. Denn in einer Untersuchung zu den Beständen der Ringeltauben in Schleswig-Holstein zeigte sich, dass der Bruterfolg durch Rabenvögel stark beeinträchtigt wurde. Solche lokalen Ereignisse stellen auch Ornithologen immer wieder fest. Trotzdem sind sie gegen eine grundsätzliche Bejagung. Denn bei der Überprüfung des Lebensraums zeigt sich aus ihrer Sicht, dass die Knicks, die die Ringeltaube bevorzugt, längst nicht mehr den Schutz bieten, den sie früher einmal geboten haben. Fachleute sprechen da von einer ökologischen Falle, in die die Ringeltauben geraten. Noch komplexer ist der Zusammenhang zwischen Lebensraumveränderung und Bestandsentwicklung bei den Elstern, die für einen Rückgang der Singvogelbestände verantwortlich gemacht werden. Wilfried Knief:
Wir wissen bei der Elster ganz ausgeprägt, dass sie in der Feldflur, wo sie früher zu den Charaktervogelarten gehört hat, sehr stark zurückgegangen ist, so dass es insgesamt eine Umverteilung gegeben hat, aber keine wirklich großräumige Bestandszunahme.
Die Elster profitiert von den Lebensgewohnheiten der Menschen. Sie fühlt sich am wohlsten in geputzten Gärten, wo sie die Würmer aus dem kurzen Gras ziehen kann und gleichzeitig nah genug an den vielfältigen und immer stärker zunehmenden Wohlstandsabfällen der Städte ist. Das sind aber genau die Bereiche, wo Singvögel sich immer weniger aufhalten, weil die Hecken fehlen. Wilfried Knief von der staatlichen Vogelwarte Kiel empfiehlt daher den Garten, wenn möglich, Singvogel-gerecht zu gestalten. Sollten sich Kolonien von Saatkrähen in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern entstehen, lässt man in Schleswig-Holstein in Absprache mit dem Landesamt für Natur und Umwelt Vergrämungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu. Allerdings so, dass sie wirklich Erfolge versprechen können. Artenschutzexperte Rüdiger Albrecht verweist dabei auf die Möglichkeiten zum Schutz von Ackerflächen hin:
Bei den Vergrämungsaktionen geht es darum, dass das auflaufende Getreide gefressen wird von den Saatkrähen. Das ist nur eine sehr kurze Zeitspanne von sieben bis zehn Tagen. In dieser Zeit kann man durch Vergrämungsmaßnahmen und auch Abschüssen erreichen, dass dieses Feld erst einmal gemieden wird. Wenn das Getreide erst einmal aufgelaufen ist, ist das nicht mehr notwendig, so dass man hier durchaus Erfolge erzielen kann.
Bezugsquelle:
Broschüre "Verstehen statt verfolgen" Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein Mercatorstr. 3 24106 Kiel
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt zum einen das Tier selber vor Abschuss und Tötung. Zum anderen schützt es aber auch alle europäischen Arten an ihren Nist-, Wohn- und Zufluchtsstätten, also es ist auch verboten, diese Stätten zu zerstören.
Der Schutz hat den Rabenvögeln geholfen. Allerdings in unterschiedlicher Weise, erläutert Dr. Wilfried Knief von der Staatlichen Vogelschutzwarte in Kiel:
Einerseits haben einige Arten tatsächlich im Bestand zugenommen, da wäre vor allem die Saatkrähe zu nennen, aber auch der Kolkrabe. Und der andere Effekt, den die Nichtverfolgung gehabt hat, ist der, dass die Rabenvögel sehr viel weniger scheu sind, und sich die Fluchtdistanzen verringert haben. Und das hat ihnen ermöglicht, sich Lebensräume zu erschließen, die ihnen vorher verschlossen waren, nämlich den Siedlungsraum der Menschen.
Menschen und Rabenvögel rücken einander immer näher. Das führt dazu, dass sich viele belästigt fühlen vom Krächzen der Tiere, den Kolonien in Bäumen, wo gerade beim Brüten sehr viel Kot anfällt oder auch in der Landwirtschaft, wo Saatkrähen sich über das junge Getreide hermachen. Kolkraben wird nachgesagt, dass sie Kälber oder Lämmer auf der Weide töten. Grundsätzlich ist es so, dass die Lebensräume in der freien Landschaft immer kleiner werden. Der schleswig-holsteinische Landesjagdverband setzt sich deshalb für einen stärkeren Vertragsnaturschutz ein, um Lebensräume für bedrohte Tierarten zu erhalten und auszuweiten. Das Problem der kleineren Lebensräume durch Versiegelung der Landschaft möchte er durch einen stärkeren Artenschutz lösen. Deshalb fordert er, dass die grundsätzliche Bejagung von Rabenvögeln wieder erlaubt ist. Denn in einer Untersuchung zu den Beständen der Ringeltauben in Schleswig-Holstein zeigte sich, dass der Bruterfolg durch Rabenvögel stark beeinträchtigt wurde. Solche lokalen Ereignisse stellen auch Ornithologen immer wieder fest. Trotzdem sind sie gegen eine grundsätzliche Bejagung. Denn bei der Überprüfung des Lebensraums zeigt sich aus ihrer Sicht, dass die Knicks, die die Ringeltaube bevorzugt, längst nicht mehr den Schutz bieten, den sie früher einmal geboten haben. Fachleute sprechen da von einer ökologischen Falle, in die die Ringeltauben geraten. Noch komplexer ist der Zusammenhang zwischen Lebensraumveränderung und Bestandsentwicklung bei den Elstern, die für einen Rückgang der Singvogelbestände verantwortlich gemacht werden. Wilfried Knief:
Wir wissen bei der Elster ganz ausgeprägt, dass sie in der Feldflur, wo sie früher zu den Charaktervogelarten gehört hat, sehr stark zurückgegangen ist, so dass es insgesamt eine Umverteilung gegeben hat, aber keine wirklich großräumige Bestandszunahme.
Die Elster profitiert von den Lebensgewohnheiten der Menschen. Sie fühlt sich am wohlsten in geputzten Gärten, wo sie die Würmer aus dem kurzen Gras ziehen kann und gleichzeitig nah genug an den vielfältigen und immer stärker zunehmenden Wohlstandsabfällen der Städte ist. Das sind aber genau die Bereiche, wo Singvögel sich immer weniger aufhalten, weil die Hecken fehlen. Wilfried Knief von der staatlichen Vogelwarte Kiel empfiehlt daher den Garten, wenn möglich, Singvogel-gerecht zu gestalten. Sollten sich Kolonien von Saatkrähen in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern entstehen, lässt man in Schleswig-Holstein in Absprache mit dem Landesamt für Natur und Umwelt Vergrämungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu. Allerdings so, dass sie wirklich Erfolge versprechen können. Artenschutzexperte Rüdiger Albrecht verweist dabei auf die Möglichkeiten zum Schutz von Ackerflächen hin:
Bei den Vergrämungsaktionen geht es darum, dass das auflaufende Getreide gefressen wird von den Saatkrähen. Das ist nur eine sehr kurze Zeitspanne von sieben bis zehn Tagen. In dieser Zeit kann man durch Vergrämungsmaßnahmen und auch Abschüssen erreichen, dass dieses Feld erst einmal gemieden wird. Wenn das Getreide erst einmal aufgelaufen ist, ist das nicht mehr notwendig, so dass man hier durchaus Erfolge erzielen kann.
Bezugsquelle:
Broschüre "Verstehen statt verfolgen" Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein Mercatorstr. 3 24106 Kiel