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Berlin
Verwaltungsgericht erlaubt nun doch ukrainische Flaggen am 8. und 9. Mai

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein von der Polizei erlassenes Verbot von ukrainischen Flaggen rund um sowjetische Mahnmale am 8. und 9. Mai aufgehoben.

    Eine junge Frau hält die ukranische Flagge und eine Kerze in der Hand, sie blickt in die Kamera. Im Hintergrund sind große ukrainische, gelb-blaue Flaggen zu sehen.
    Die Polizei sah in ukrainischen und russischen Flaggen rund um Mahnmale eine Gefahr. (picture alliance / dpa / AP / Graham Hughes)
    Die Berliner Polizei teilte über Twitter mit, das Verwaltungsgericht habe ihre Gefährdungsbewertung anders beurteilt. Deshalb seien ukrainische Flaggen und Fahnen sowie ukrainische Marsch- und Militärlieder an den Mahnmalen nun erlaubt. Man werde gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einlegen.
    Die Berliner Polizei hatte gestern eine Allgemeinverfügung für den 8. und 9. Mai erlassen. An diesen Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs. Demnach sollte in dieser Zeit rund um die drei sowjetischen Ehrenmale in der Hauptstadt unter anderem das "Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug" verboten sein.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.