
Das entschied das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt in einem Eilverfahren. Geklagt hatte ein ukrainischer Verein. Die Berliner Polizei
erklärte, man werde gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen.
Russische Flaggen und Symbole bleiben zunächst verboten. Auch dagegen gab es laut einer Polizeisprecherin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung dazu ist bisher nicht bekannt.
erklärte, man werde gegen den Beschluss keine Rechtsmittel einlegen.
Russische Flaggen und Symbole bleiben zunächst verboten. Auch dagegen gab es laut einer Polizeisprecherin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Eine Entscheidung dazu ist bisher nicht bekannt.
Wegen des russischen Kriegs gegen die Ukraine hatte der Berliner Senat an dem Jahrestag zum Ende des Zweiten Weltkriegs Auseinandersetzungen befürchtet. Die Polizei begründete ihre Allgemeinverfügung zu den Flaggen damit, einen würdevollen Akt des Erinnerns zu gewährleisten.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.