
Die Vorsitzende Richterin erklärte, ihr Inhalt sei für das Verfahren irrelevant. Vorwürfe seien als "bloße Behauptungen ins Blaue hinein" gemacht worden. Der AfD-Landesverband hatte mehr als 280 Anträge gestellt und wollte mehr als 50 Zeugen befragen. Dabei sollte es etwa um die Fragen gehen, ob V-Leute in die Partei eingeschleust wurden, und ob politisch Einfluss auf die Einstufung genommen wurde.
In einem Eilverfahren im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden bereits entschieden, dass die Einstufung rechtmäßig ist und die Partei beobachtet werden darf. Allerdings hätten der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium dies nicht öffentlich bekannt geben dürfen.
Diese Nachricht wurde am 20.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
