
In einer Analyse heißt es, die Prüfungen bei den sogenannten Kohäsionsmitteln seien nicht scharf genug. Hauptursachen für Fehler seien zum einen Mängel bei der Verwaltung - darunter unangemessene Entscheidungen und unwirksame Kontrollen. Zum anderen gebe es fahrlässige oder vermutlich vorsätzliche Verstöße gegen Vorschriften sowie Probleme bei deren Auslegung. Nach Angaben des Rechnungshofs lag die Fehlerquote in den Jahren 2014 bis 2020 bei 4,8 Prozent. Der zulässige Schwellenwert liegt bei zwei Prozent.
Mit den Fördermitteln sollen wirtschaftlich schwach entwickelte Regionen unterstützt werden, um ökonomische und soziale Unterschiede auszugleichen. Im EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis '27 werden die Kohäsionsausgaben mit rund 427 Milliarden Euro veranschlagt, das ist ein Drittel der Gesamtausgaben.
Diese Nachricht wurde am 08.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.