
Das Bundesagrarministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Videoüberwachung vor. Damit sollen Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, tierschutzsensible Vorgänge zu dokumentieren und die Aufzeichnungen den Behörden bereitzustellen. Landwirtschaftsminister Rainer von der CSU sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließe man einen blinden Fleck im Tierschutz. Mit der Kamera kontrolliert werden sollen laut Entwurf die Schritte vom Entladen der Transporter über Wartezonen der Tiere, die Betäubung und das Setzen des sogenannten Entblutungsschnitts bis zu ersten Schlachtarbeiten.
Greifen soll die Pflicht für Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen sowie 1.000 Schweine oder Rinder schlachten.
Diese Nachricht wurde am 07.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
