Erläutert Manuela Rottman vom Deutschen Institut für Urbanistik. Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, Lärm zu verringern und Maßnahmen in einem Lärmminderungsplan zu konkretisieren. Bis 2007 müssen die Kommunen so genannte strategische Lärmkarten erstellen für Lärmquellen wie Hauptverkehrsstraßen, Schienenwege und Flughäfen und damit die Belastung in einem Gebiet erst einmal erfassen. Die Lärmkarten geben darüber Auskunft, entlang welcher Straße der Geräuschpegel zum Beispiel besonders hoch ist. Jeder Bürger muss solche Lärmkarten einsehen können, so sieht es die Richtlinie vor, sagt Manuela Rottmann:
" Man erhofft sich davon natürlich auch einen Druck von der Öffentlichkeit auf Lärmminderungsmaßnahmen, wenn die Öffentlichkeit erstmal sieht, dass sie in sehr belasteten Gebieten lebt, dass sie dann auch den Druck auf die Politik erhöht. "
Aus diesem Grund beziehen die Kommunen in ihren Lärmminderungsplänen schon lange die Öffentlichkeit mit ein. Privatpersonen, Kindertagesstätten und Interessengruppen wie Umweltverbände oder aber auch Stadtteilpolitiker liefern konkrete Ideen, wie sie in ihrer Stadt die Lärmbelastung senken können. Die Erfahrungen, die Öffentlichkeit zu beteiligen, sind eigentlich sehr gut:
" Eine Gefahr könnte natürlich sein, dass die Umsetzung solcher Pläne trotzdem dauert. Viele diese Maßnahmen hängen von einer Ko-Finanzierung durch den Bund oder die Länder ab und die Planungen sind eigentlich sehr langfristig und die Maßnahme, auf die man sich geeinigt hat, das kann oft Jahre dauern, bis die realisiert ist. Da können natürlich auch Enttäuschungen entstehen, wenn da Bürger sich sehr stark engagiert haben und es dann sehr lange dauert, bis sie einen Erfolg sehen. "
Circa einhundert Lärmminderungspläne sind gemäß der Richtlinie bundesweit ausgearbeitet. Über einen Punkt jedoch gibt die Richtlinie keine detaillierten Auskünfte: über die Grenzwerte. In der EU-Richtlinie für die Luftqualität zum Beispiel ist genau festgelegt, ab welcher Schadstoffkonzentration die Gesundheit belastet wird. Für Lärm ist das nicht der Fall. Die Kommission hat es den Mitgliedstaaten selber überlassen, eigene Grenzwerte aufzustellen, die auch kulturell unterschiedlich sein können:
" In Deutschland haben wir ein sehr diffuses Bild. Wir haben Grenzwerte, die sind in ganz unterschiedlichen Gesetzen. In der Bauleitplanung andere als in der Straßen- und Verkehrsordnung, aber es gibt keine europaweiten Grenzwerte. "
Auch auf Landesebene scheint noch nicht einheitlich klar zu sein, ab welcher Schwelle Gesundheitsschäden durch Lärm entstehen. Der Gesetzgeber hätte definitiv einen Grenzwert angeben müssen, so fordert es die Richtlinie, erläutert Bernd Lehming von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin:
" Sie hat noch nicht einmal einen Empfehlungswert oder Orientierungswert gesetzt, wenn man sich das Gesetz anschaut, ist das so offen formuliert. Da fühlen wir uns eigentlich auch ein bisschen alleine gelassen, denn die Kommunen können es mit Sicherheit nicht selber definieren. "
Auch wenn der gesetzliche Rahmen in vielen Fällen noch schwammig sei, gebe es keinen Hinderungsgrund die Lärmminderungsplanung nicht durchzuführen, meint Manuela Rottmann und hofft auf den Druck der Öffentlichkeit.