
Die Regelung betrifft das komplette Rheinufer. Es drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000 Euro, falls sich jemand tiefer als bis zum Knöchel in den Rhein begeben sollte. Zuvor hatten Düsseldorf, Neuss und Meerbusch solche Verordnungen erlassen.
In Flüssen gibt es starke und wechselhafte Strömungen. Schiffe können Strudel oder Unterströmungen mit Sogwirkung erzeugen. Auch erfahrene Schwimmer sind sehr gefährdet.
Diese Nachricht wurde am 26.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.