Die beiden Verfahren wegen Geldwäsche und Behinderung der Justiz waren zuvor eingestellt worden. Nun ordnete das Bundesberufungsgericht die Einleitung von mündlichen Verhandlungen an, wie argentinische Medien berichten. Die frühere Staatschefin Kirchner kann gegen die Entscheidung noch Einspruch beim Obersten Gerichtshof einlegen.
Ende vergangenen Jahres war Kirchner wegen Korruption bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Vizepräsidentin vorerst auf freiem Fuß.
Diese Nachricht wurde am 19.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.