Privatwirtschaftliche Unternehmen wie Facebook sollen damit betraut werden, zu prüfen, ob auf ihrem Portal eine strafbare Handlung vorliegt. Das hält Volker Tripp für einen "zentralen Konstruktionsfehler" des geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. In einem Rechtsstaat sei dies die Aufgabe der Justiz. Zudem sei die Zeitspanne, innerhalb derer Social-Media-Unternehmen mögliches Fehlverhalten ihrer Nutzer aufklären sollen, zu kurz. "Innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis zu haben" - einen solchen Zeitdruck mache man nicht einmal den Gerichten.
Damit erhöhe sich der Anreiz für die Unternehmen, im Zweifel lieber mehr Beiträge zu löschen als zu löschen wären, um mögliche Bußgelder zu umgehen, befürchtet Tripp. Dies sei eine "Gefahr für die Meinungsfreiheit". Die Verantwortung, so betonte der Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Digitale Gesellschaft, müsse bei der Justiz bleiben.