Dienstag, 16. April 2024

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Volker Tripp über Netzwerkdurchsetzungsgesetz
"Kontraproduktiv für die Meinungsfreiheit"

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Hate Speech in Sozialen Netzwerken erschweren. Doch aus der netzaffinen Zivilgesellschaft kommt starke Kritik. Volker Tripp sagte im Deutschlandfunk, das so genannte NetzDG habe einen zentralen Konstruktionsfehler. Er ist Politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Volker Tripp im Gespräch mit Isabelle Klein | 12.06.2017
    Beamte aus dem Social Media Team der Polizei sind am 08.05.2016 bei einer Großveranstaltung im Zentrum von Leipzig (Sachsen) mit einem Tablet unterwegs. Im Zeitalter der sozialen Medien bedient sich auch die Polizei der neuen Kommunikationsmittel und informiert etwa über den Kurznachrichtendienst Twitter über das aktuelle Geschen vor Ort.
    Social-Media-Team der Polizei (dpa / Hendrik Schmidt)
    Privatwirtschaftliche Unternehmen wie Facebook sollen damit betraut werden, zu prüfen, ob auf ihrem Portal eine strafbare Handlung vorliegt. Das hält Volker Tripp für einen "zentralen Konstruktionsfehler" des geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. In einem Rechtsstaat sei dies die Aufgabe der Justiz. Zudem sei die Zeitspanne, innerhalb derer Social-Media-Unternehmen mögliches Fehlverhalten ihrer Nutzer aufklären sollen, zu kurz. "Innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis zu haben" - einen solchen Zeitdruck mache man nicht einmal den Gerichten.
    Damit erhöhe sich der Anreiz für die Unternehmen, im Zweifel lieber mehr Beiträge zu löschen als zu löschen wären, um mögliche Bußgelder zu umgehen, befürchtet Tripp. Dies sei eine "Gefahr für die Meinungsfreiheit". Die Verantwortung, so betonte der Geschäftsführer des gemeinnützigen Vereins Digitale Gesellschaft, müsse bei der Justiz bleiben.