Verfassungsgerichtshof Berlin
Volksbegehren "Berlin autofrei" zulässig

Die Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" kann ihr Gesetzesvorhaben für ein weitgehendes Autoverbot in der Hauptstadt weiter verfolgen.

    Die Richter stehen vor der Entscheidungsverkündung des Verfassungsgerichtshofs zur Zulässigkeit der Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" im Saal.
    Laut Verfassungsgericht ist die Initiative "Volksentscheid Berlin autofrei" zulässig. (Sebastian Christoph Gollnow / dpa / Sebastian Christoph Gollnow)
    Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte den Antrag zur Einleitung des Volksbegehrens für zulässig. Er widersprach damit der Einschätzung des Senats. Dieser hielt das Ziel für verfassungsrechtlich bedenklich.
    Durch die Entscheidung kann die Initiative die nächste Phase des Volksbegehrens einleiten. Innerhalb von vier Monaten müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen. Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen.
    Nach den Plänen der Initiative sollen nach einer Übergangszeit alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu "autoreduzierten Straßen" erklärt werden.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.