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Volksinitiative gegen Gendern scheitert vor Hamburger Verfassungsgericht

Das Hamburger Verfassungsgericht hat den Antrag einer Volksinitiative gegen Gendersprache in Verwaltung und Bildung als unzulässig verworfen.

    Ein Aufkleber mit der Aufschrift "*INNEN".
    Unter anderem umstritten: der Genderstern (Archivbild). (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Die Initiative hatte in Anträgen gegen Senat und Bürgerschaft beanstandet, dass ein Volksbegehren gegen das Gendern in Hamburg in den Sommerferien durchgeführt wurde und keine Online-Abstimmung möglich war. Das Verfassungsgericht der Hansestadt stellte nun aber fest, dass die Initiative zu den Anträgen nicht befugt war.
    Das Volksbegehren mit dem Titel "Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung" war zwischen dem 18. Juli und dem 28. August 2024 durchgeführt worden. Es scheiterte damals, weil das nötige Quorum von rund 65.800 Unterschriften nicht erreicht wurde.
    Diese Nachricht wurde am 04.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.