
Dazu ist heute eine Verordnung der Bundesregierung in Kraft getreten. Zwar war die digitale An- oder Abmeldung von Fahrzeugen vielerorts schon vorher möglich - jedoch mussten die Halter bisher auf die Nummernschild-Plakette warten, die per Post versandt wird. Ab sofort genügt als vorläufiger Zulassungsbescheid ein digitaler Nachweis, der direkt nach der Online-Meldung erstellt wird.
Um die digitalen Zulassungs-Portale der zuständigen Kommunen nutzen zu können, wird ein aktueller Personalausweis mit freigeschalteter elektronischer Identifizierungsfunktion oder ein digitales Benutzerkonto benötigt.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.