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Vom Gen zum Gesicht

So perfekt der genetische Fingerabdruck im Einzelfall auch sein mag, noch ist die Identifikation von Straftätern über DNA-Analysen weitgehend ein nationales Instrument. Im Vertrag von Prüm haben zwar schon sieben europäische Länder den Austausch von DNA-Daten beschlossen - darunter Deutschland und die Niederlande - im internationalen und europäischen Kontext gibt es aber noch hohe Reibungsverluste.

Von Nina Giaramita und Mirko Smiljanic | 17.08.2008
    Idar-Oberstein, 26. Mai 1993. Polizisten finden die 61-jährige Liselotte Schlenger ermordet in ihrer Wohnung. Der oder die Täter haben ihr Blumenbindedraht mehrfach um den Hals gewickelt und sie anschließend mit äußerster Brutalität erdrosselt.

    Arbois, 2004. Polizeibeamte der kleinen französischen Stadt im Département Jura stellen eine Luftdruckwaffe sicher, die bei einem Überfall auf eine vietnamesische Familie verwendet wurde.

    Österreich, 2006. Unter anderem in Ried, Linz, Bad Ischl und Garsten finden Einbrüche nach immer dem gleichen Muster statt.

    Heilbronn, 25. April 2007. Auf dem Festplatz "Theresienwiese" liegen neben einem Streifenwagen zwei Polizeibeamte. Beiden wurde in den Kopf geschossen. Die 22-jährige Michèle Kiesewetter stirbt kurze Zeit später, ihr 24 Jahre alter Kollege Martin Arnold überlebt lebensgefährlich verletzt.

    Seit 15 Jahren findet in Deutschland, Österreich und Frankreich eine beispiellose Serie von Verbrechen statt.

    Morde, Einbrüche und Überfälle - begangen an mittlerweile 32 Tatorten und begangen von ein und derselben Frau. Weiblich, drogensüchtig, skrupellos: soviel - oder besser: so wenig - wissen die Ermittler bisher. Sie wissen dies, weil das Phantom in allen Fällen DNA-Spuren hinterlassen hat. Auf Keksen, Patronenhülsen und Gegenständen.

    "Diese DNA-Spur dieser Frau zieht sich durch mindestens drei Staaten in Europa, und diese Frau hat nach wie vor noch keinen Namen und kein Gesicht, und wir warten gespannt auf den gemeinsamen Erfolg, diese Frau endlich identifizieren und dingfest machen zu können ... "

    ... sagt Werner Schuller, Leiter des Erkennungsdienstes im Generalsekretariat von Interpol, Lyon. Dieser "gemeinsame Erfolg" rückt zwar immer näher, weil die "Frau ohne Gesicht" sich erstaunlich unvorsichtig verhält, ob er zustande kommt durch eine grenzübergreifende Kooperation und den europaweiten Abgleich von DNA-Datenbanken, ist aber keineswegs sicher.

    So perfekt der genetische Fingerabdruck im Einzelfall auch sein mag, noch ist die Identifikation von Straftätern über DNA-Analysen weitgehend ein nationales Instrument. Im Vertrag von Prüm haben zwar schon sieben europäische Länder den Austausch von DNA-Daten beschlossen - darunter Deutschland und die Niederlande - im internationalen und europäischen Kontext gibt es aber noch hohe Reibungsverluste. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. So arbeiten zum Beispiel die nationalen Polizeibehörden mit unterschiedlichen Methoden.

    "Die Probleme liegen darin, dass es verschiedene Firmen gibt, die Produkte anbieten zur Analyse von DNA-Profilen, da gibt es einige große Firmen, und je nach Produkt verschiedene DNA-Profile zur Verfügung stehen. Wir haben nun in unserem Projekt versucht, alle diese Produkte zu berücksichtigen und haben unter anderem beim Aufbau unserer internationalen DNA-Datenbank nun 24 Loci, die wir berücksichtigen."

    Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, kurz BKA, nutzt acht Stellen im DNA-Strang, andere Länder - sagt Alexander Bachmann, Leiter der DNA-Datei beim BKA - arbeiten mit zehn bis 15 DNA-Abschnitten. Dies sind ...

    "... im Grunde genommen nur bestimmte Abschnitte im menschlichen DNA-Strang, Teilstücke des DNA-Strangs, in denen auf molekularer Ebene eine Zählung von Basenpaarungen vorgenommen wird ... "

    ... wobei die nicht codierenden Teile des DNA-Stranges genutzt werden, also jene Bereiche, auf denen keine Erbinformationen gespeichert sind. Lediglich beim Geschlecht macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Hier greifen die Fahnder auf codierende DNA-Daten zurück, um herauszufinden, ob die gesuchte Person eine Frau oder ein Mann ist.

    Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wird weiterhin erschwert, weil nicht jedes Land über eine DNA-Datenbank verfügt. Interpol hat bei den Polizeibehörden von 130 Ländern deren Nutzung des genetischen Fingerprints erfragt und herausbekommen ...

    "... dass etwa 100 Länder weltweit DNA-Analysetechnik in der Strafverfolgung nutzen, wir wissen mittlerweile auch, dass es 57 nationale DNA-Datenbanken gibt, die konzentrieren sich auch auf Europa, hier gibt es zurzeit mindestens 30 DNA-Datenbanken."

    Weniger als die Hälfte der befragten Länder unterhalten eigene DNA-Datenbanken, die meisten finden sich in Europa. Deutschlands Datenbank ist zehn Jahre alt und speichert knapp 700.000 Datensätze, monatlich kommen 10.000 DNA-Profile hinzu. Verglichen mit Großbritannien ist das aber wenig. Dort sind mittlerweile 3,5 Millionen DNA-Profile archiviert.

    "Fast ein Drittel der männlichen Bevölkerung ist in dieser Datenbank festgehalten, denn in Großbritannien wird von jedem, der wegen eines Delikts inhaftiert wurde, eine DNA-Probe genommen. Und gleichgültig, ob sie unschuldig sind oder nicht, die DNA-Probe bleibt in der Datenbank. Bei mehr als der Hälfte der Verbrechen, bei denen eine DNA-Probe genommen wird, stellt sich heraus, dass eine Verbindung zu den Daten der Datenbank zu machen ist. Das ist also eine sehr gute Möglichkeit, um Verbrechen aufzuklären - gleichgültig ob es schwere sind oder eher kleinere Delikte."

    Denise Syndercombe-Court leitet die forensische Abteilung des Instituts für Zell- und Molekularbiologie in London. Die Situation in Großbritannien - bestätigt sie - sei europaweit einmalig und weit reichend. Vor einem Jahr wurden gar orschläge laut, jeden Einwohner genetisch zu erfassen; und wer die Insel für mindestens eine Woche besucht, sollte auch gleich zur Speichelprobe gebeten werden.

    Ganz anders ist die Situation im restlichen Europa. Wenn Professor Peter Schneider vom Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln und Mitglied der EDNAP, der European DNA Profiling Group, sich umschaut, sieht er vor allem ein Nord-Süd-Gefälle.

    "Mittel- und Nordeuropa haben überwiegend nationale DNA-Datenbanken, die Mittelmeerländer haben überwiegend keine Datenbanken, was wiederum mit dem nationalen Recht zusammenhängt, was dort zugrunde liegt."

    Länder, deren Rechtssysteme im Code Napoleon beziehungsweise im Code Civil gründen, haben entweder keine oder nur schwach ausgebaute Datenbanken. Das Individualrecht genießt dort einen hohen Stellenwert. Zum Beispiel Frankreich. Niemand darf gezwungen werden, eine Speichelprobe abzugeben. Die Polizei hilft sich deshalb mit fragwürdigen Tricks.

    "Wenn zum Beispiel der Tatverdächtige bei der Vernehmung eine Zigarette angeboten bekommt, er raucht diese Zigarette und legt sie dann in den Aschenbecher, dann kann der Kriminalbeamte die Zigarette einsammeln und aus dieser Spur das DNA-Profil typisieren lassen - auch wenn der für eine Entnahme von seinem Körper nicht eingewilligt hat. Es muss natürlich sicher sein, dass er die richtige Zigarette erwischt, ansonsten hätte er ein Problem."

    Noch schwieriger ist es in Italien. Dort zielt die Kritik zudem tiefer, sagt Renato Biondo, Chef der DNA-Abteilung der italienischen Polizei.

    "Es gibt Leute, die sagen, DNA-Daten in einer Datenbank bedeuten, dass man Informationen über die gesamte Person hat, nicht nur über den Teil, der dazu dient, jemanden zu identifizieren. Und das wirft ethische Probleme auf. Die öffentliche Meinung versteht nicht richtig, was es heißt, eine DNA-Datenbank zu haben. Manche sind der Meinung, anhand der DNA-Daten könne man ihre Lebenszeit voraussagen. Selbst wenn die Wissenschaftler theoretisch dorthin gelangen könnten, ist das aber doch nicht das Ziel einer DNA-Datenbank."

    Noch ist das kein Ziel, doch das könnte sich bald ändern. Mittlerweile lassen sich aus der DNA durchaus persönliche Merkmale ableiten, wobei die Länge der Lebenszeit allerdings nicht dazu zählt. Die Farbe der Augen und der Haare lässt sich teilweise ermitteln, Anlagen für bestimmte Krankheiten und in einem bestimmten Rahmen auch die geografische Herkunft einer Person. Dabei nutzen Gerichtsmediziner allerdings gezielte Tests und nicht die in den Datenbanken gesammelten
    Informationen.

    Der Wunsch, personenbezogene Informationen aus den Genen zu lesen, hat vor allem mit der begrenzten Größe nationaler Datenbanken zu tun, sagt Manfred Kayser, Professor für forensische Molekularbiologie an der Erasmus-Universität Rotterdam.

    "Da gibt es zwei Auswege: der eine ist, die DNA-Datenbanken massiv zu erhöhen, um dann mehr Trefferquoten zu haben, und der andere Ansatz ist ein indirekter Ansatz, und der geht in die Forschungsrichtung, auf der wir arbeiten. Weil es eben in vielen Ländern nicht möglich ist, die Datenbanken zu erhöhen, ist man auf die Idee gekommen, die DNA anderweitig zu benutzen, nicht als reine Identifikation, sondern als investigatives Mittel, um äußerliche sichtbare Merkmale des Menschen vorherzusagen über DNA-Marker, und solche Merkmale über die DNA vorhergesagt, können dann durchaus benutzt werden, um den möglichen Verdächtigenkreis oder den Kreis der gesuchten Person einzuengen. "

    Anfang dieses Jahres konnte Manfred Kayser in einer Fachzeitschrift Auskunft darüber geben, welches Gen für blaue oder braune Augen verantwortlich ist und auch welche Aussagekraft die DNA-Marker für die genetische Vorhersage von Augenfarben haben. Die Frage, ob jemand rote Haare hat, kann mittlerweile ebenfalls im Labor über gezielte DNA-Analytik geklärt werden. In weniger als zehn Jahren, so die Ansicht einiger Kriminalbiologen, könnten DNA-Phantombilder bereits Realität sein.

    Kritiker wenden allerdings ein, dass sich persönliche Merkmale im Laufe des Lebens verändern, was eine genetische Vorhersage kompliziert macht. Außerdem erhöhen oder senken Gene die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Eigenschaften, legen sie - von Ausnahmen abgesehen - aber nicht konkret fest. Die meisten Merkmale werden durch viele Gene und zum Teil zusätzlich durch Umwelteinflüsse bestimmt.

    Trotz dieser schwierigen Lage dürfen in den Niederlanden seit 2003 Forensiker, bei schweren Verbrechen und nach gesetzlicher Regelung, aus Gendaten Phantombilder der Täter erstellen. In den meisten europäischen Ländern ist das verboten. Gleiches gilt für die Methode, aus der DNA den geografischen Ursprung einer Person zu ermitteln.

    "Im Prinzip kann man heutzutage einen kontinentalen geografischen Ursprung relativ gut vorher sagen, also ob der Mensch jetzt aus Asien, aus Afrika oder Europa kommt. Und je enger sie dann innerhalb einer Region vorhersagen wollen, desto begrenzter ist das mit den derzeit bekannten
    geografischen Markern. Da gibt es ein paar Ausnahmen. Man kann bei Männern über das Y-Chromosom durchaus Aussagen über West-, Ost und Südeuropa treffen."

    In Deutschland sind solche Vorhersagen Zukunftsmusik - technisch zwar machbar, rechtlich jedoch untersagt. Die britische Polizei nutzt diese Methode aber schon regelmäßig.

    "Wir hatten schon Mordfälle, wo klar war, dass die DNA immer von derselben Person stammt, aber es gab keinen Anhaltspunkt, wer diese Person sein könnte, und es gibt Spezialisten die dann geschaut haben, aus welchem Erdteil diese Person stammen könnte. Wenn ein Farbiger als Verdächtiger im Raum steht, dann kann man schauen, ob jemand aus Afrika oder aus dem karibischen Raum stammt, und das gibt Anhaltspunkte, wer der Verbrecher sein könnte. So etwas wird in Großbritannien relativ häufig gemacht."

    Auch Spanien hatte mit dieser Methode spektakuläre Fahndungserfolge. Unter anderem wurde so geklärt, wer hinter den Zuganschlägen von Madrid im Jahr 2004 stand. Die Analyse der am Tatort aufgefundenen DNA-Spuren ergab, dass die Täter aus dem nordafrikanischen Raum stammen mussten. Kurze Zeit später wurden einige Marokkaner verhaftet. Trotz aller Erfolge, sagt Manfred Kayser, kann dieses Instrument aber auch unangenehme Nebeneffekte haben. Die Polizei muss aufpassen.

    "Leider ist der Mensch voreingenommen, was Verdächtigungen angeht, auch Verdächtigungen von Verbrechen, und dass man jetzt feststellt, ist, dass man eine bestimmte Häufung von bestimmten Bevölkerungsgruppen hat, ganz einfach deshalb, weil bestimmte Bevölkerungsgruppen schneller einer Straftat verdächtigt werden, geschweige denn, ob sie die Straftat dann auch tatsächlich begangen haben, aber sie werden verdächtigt, das reicht schon aus, um ein Datenprofil in der Datenbank zu haben."

    Der von Kayser beschriebene "worst case" ist in Großbritannien längst Realität. Die britische Polizei besitzt von rund 40 Prozent aller schwarzen Männer DNA-Daten, bei den Weißen sind es neun Prozent. Bürgerrechtsgruppen sprechen von Diskriminierung und von einer besorgniserregenden Entwicklung. Das ist übrigens auch ein Grund, warum in Großbritannien die Stimmen nach einer universalen Datenbank laut werden: Werden alle Bürger erfasst, gibt es keine Diskriminierung.

    In Italien sieht ein Gesetzentwurf vor, die DNA-Daten von illegal im Land lebenden Migranten einzuspeisen - sofern sie eine Straftat begangen haben. Die Daten italienischer Staatsbürger finden dort erst Eingang, wenn ein Delikt vorliegt, das eine mehr als dreijährige Haftstrafe nach sich zieht.

    In Deutschland werden bisher DNA-Profile bei Kapitaldelikten wie Mord oder Sexualverbrechen erstellt - seit 2005 auch bei Delikten, die serienmäßig begangen werden. Diese Erweiterung hat zwar unverzüglich Kritiker auf den Plan gerufen, verglichen mit den Niederlanden und Großbritannien agiert das Bundesinnenministerium in diesem Punkt aber äußerst vorsichtig. DNA-Datenbanken werden zur Identifikation von Straftätern genutzt, und zu sonst gar nichts.

    Bezogen auf den Datenschutz hält sich die Kritik in Deutschland noch in Grenzen. Anders verhält es sich aber hinsichtlich der EU-Gesetzgebung. Je mehr Daten über Grenzen hinweg getauscht werden, desto größer ist die Gefahr des Missbrauchs. Was geschieht etwa, wenn ein Land DNA-Material anfordert, das in dessen Herkunftsland dem Gesetz nach gar nicht gesammelt werden dürfte? Auch die Speicherdauer der Daten variiert von Land zu Land: In einigen Ländern ist sie unbegrenzt, in anderen nur für die Dauer des Verfahrens.

    Erst kürzlich hat der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx die Mängel beim Gendatenschutz kritisiert. "Ein Albtraum für Bürger und Rechtsbehörden", so seine Worte. Längst warnen Skeptiker zudem vor dem Mythos der Unfehlbarkeit genetischer Daten. So musste zum Beispiel ein mutmaßlicher irischer Bombenattentäter 2007 freigesprochen werden, weil die DNA-Analyse keine eindeutigen Resultate ergaben. Die Rechtsmedizinerin Denise Syndercombe-Court erklärt die Fehler mit veralteten Methoden.

    "Die Technik der Low Copy Numbers wurde Ende der 80er Jahre entwickelt, aber zu dieser Zeit war der technische Fortschritt nicht weit gediehen, die Maschinen, die wir nutzten, waren nicht so empfindlich, und die Leute waren sich nicht der Tatsache bewusst, dass DNA-Quellen sich vermischen. Die Frage der Verunreinigung hat in diesem Fall eine große Rolle gespielt."

    Selbst wenn solche Techniken inzwischen nicht mehr eingesetzt werden, die DNA-Analysemethoden produzieren trotzdem noch Fehler - vor allem, wenn die Ermittler nur wenig DNA-Material haben.

    Die Wissenschaftsgläubigkeit mancher Richter hat schon zu manchem Fehlurteil geführt, meinen Kritiker. Letztlich bleibt jedoch der Justiz nichts anderes übrig, als den Gutachtern Vertrauen zu schenken. Die wiederum sind auf die Qualität ihrer Labore angewiesen. Wer aber garantiert dafür?

    "Es ist angestrebt, dass sich alle Spurenlabore einer Akkreditierung unterziehen sollen. Das ist der Nachweis der Kompetenz und der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, das man nach standardisierten Verfahren arbeitet, die überprüfbar sind. Das ist in vielen Ländern schon Gesetz, in Deutschland ist das nicht der Fall. Hier ist es der Fall, dass durchaus noch viele Labore Spuren untersuchen, die nicht akkreditiert sind. Zumindest hat man durchgesetzt vonseiten der LKAs, dass sie an Ringversuchen teilnehmen müssen und dann auch ihre Ringversuchszertifikate vorlegen müssen."

    Auch internationale Ringversuche werden inzwischen durchgeführt. So ist sichergestellt, dass Labore in Kopenhagen, Rom und Prag vergleichbare Ergebnisse erzielen. Der Harmonisierung der Daten steht jedoch noch manches im Wege, erklärt Niels Morling. Der Däne ist Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Kopenhagen und Vorsitzender von EDNAP, der europäischen DNA-Profiling-Gruppe.

    "Es gibt ein Problem für Länder wie Deutschland. In der deutschen DNA-Datenbank gibt es viele Profile, die gemacht wurden mit veralteten Technologien, und diese Profile sind nicht so aussagekräftig. Aber soweit ich weiß, hat Deutschland die biologischen Spuren dieser Personen nicht konserviert. Das ist ein Beispiel dafür, dass ein Land schon seit Jahren mit DNA-Spuren arbeitet, aber aufgrund der Entscheidung, die DNA nicht aufzubewahren, ist es schwierig, die Informationen in der Datenbank mit modernen Methoden aufzufrischen."

    Trotz solcher Hürden ist der Rechtsmediziner aber davon überzeugt, dass sich in naher Zukunft die DNA-Ermittlungsmethoden angleichen werden - und dass das DNA-Fahndungsbild auch in Deutschland Einzug hält.