Der Reporter Alfred Duchow berichtet am 8. Februar 1950 im DDR-Rundfunk über die 10. Vollsitzung der Provisorischen Volkskammer.
Es kommt zum vierten Punkt der Tagesordnung, Begründung und Aussprache und Abstimmung über das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.
Zur Unterstützung des eigenen Geheimdienstes hatte die sowjetische Besatzungsmacht bereits nach Kriegsende mit Hilfe deutscher Kommunisten Kommissariate für politische Kriminalität eingerichtet. Innenpolitische Repression, Überwachung und Bekämpfung tatsächlicher oder vermeintlicher Gegner kennzeichneten die Geheimdienstarbeit von Anfang an.
Als 1946 die "Deutsche Verwaltung des Innern" gegründet wird, firmiert die politische Polizei als Teil der Kriminalpolizei unter dem Namen K 5. Auf Drängen der SED-Parteiführung beschließt das Politbüro der KPdSU im Dezember 1948 den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei in der sowjetisch besetzten Zone. Mit der Bildung der "Hauptverwaltung zum Schutz des Volkseigentums", dem Vorläufer des Ministeriums für Staatssicherheit, wird Erich Mielke betraut, damals Vizepräsident der "Deutschen Verwaltung des Innern".
Am 8. Februar 1950, wenige Monate nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, begründet der Minister des Innern, Karl Steinhoff, vor der Provisorischen Volkskammer die Gesetzesvorlage zur Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.
Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein: Die volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen, die volkseigenen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, einen energischen Kampf gegen Banditen zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer demokratischen Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern. Namens der Regierung bitte ich Sie um Annahme des Gesetzes.
Das Gesetz wird einstimmig angenommen. Das Ministerium für Staatssicherheit gilt der SED-Führung als "Schild und Schwert der Partei". Was sich dahinter verbirgt, erläutert Jens Gieseke, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der sogenannten Birthler-Behörde zahlreiche Untersuchungen über die Staatssicherheit veröffentlicht hat.
Natürlich zunächst mal, dass eine Bindung an Recht und Gesetz nicht gegeben war. Das sah man auch schon in dem Gründungsakt am 8. Februar 1950, der ja nur aus der Feststellung bestand: Das Ministerium wird gegründet. Aber Grenzen oder Befugnisse oder Aufgaben sind überhaupt nicht definiert worden. Und das ist eigentlich auch charakteristisch geblieben über die Jahre. Es galt das Opportunitätsprinzip, was der Parteilinie der SED diente, war auch aus der Sicht der Staatssicherheit das Opportune und damit Erlaubte.
Deutschland Ost und Deutschland West sind in der Hochzeit des Kalten Krieges ein El Dorado für in- und ausländische Geheimdienste. Dennoch nimmt die Staatssicherheit einen Sonderstatus ein.
Die Aufgabe der Staatssicherheit in der DDR war in erster Linie ein kalter Bürgerkrieg, der nach innen geführt wurde gegen die eigene Bevölkerung. Das heißt, das Ministerium für Staatssicherheit hatte nach seiner Gründung vor allem die Aufgabe, Gegner, politische Gegner im eigenen Lande zu bekämpfen, zu verfolgen, aber auch sozusagen 'objektive' Gegner. Das heißt Vertreter von sozialen Schichten, Unternehmer, Bauern, die in dem neuen System nicht mehr erwünscht waren.
In den 50er Jahren bekämpften die Mitarbeiter der Staatssicherheit vor allem die Republikflucht, trieben die Kollektivierung der Landwirtschaft und parteiinterne Säuberungen voran.
Das Ministerium entwickelte sich bis zu seiner Auflösung 1989/90 zu einer repressiven Großbürokratie mit mehr als 90.000 hauptamtlichen und rund 180.000 Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie sicherten die Parteiherrschaft nach innen und bauten nach außen einen der weltweit erfolgreichsten Nachrichtendienste für Spionage und Spionageabwehr auf.
Es kommt zum vierten Punkt der Tagesordnung, Begründung und Aussprache und Abstimmung über das Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.
Zur Unterstützung des eigenen Geheimdienstes hatte die sowjetische Besatzungsmacht bereits nach Kriegsende mit Hilfe deutscher Kommunisten Kommissariate für politische Kriminalität eingerichtet. Innenpolitische Repression, Überwachung und Bekämpfung tatsächlicher oder vermeintlicher Gegner kennzeichneten die Geheimdienstarbeit von Anfang an.
Als 1946 die "Deutsche Verwaltung des Innern" gegründet wird, firmiert die politische Polizei als Teil der Kriminalpolizei unter dem Namen K 5. Auf Drängen der SED-Parteiführung beschließt das Politbüro der KPdSU im Dezember 1948 den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei in der sowjetisch besetzten Zone. Mit der Bildung der "Hauptverwaltung zum Schutz des Volkseigentums", dem Vorläufer des Ministeriums für Staatssicherheit, wird Erich Mielke betraut, damals Vizepräsident der "Deutschen Verwaltung des Innern".
Am 8. Februar 1950, wenige Monate nach Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, begründet der Minister des Innern, Karl Steinhoff, vor der Provisorischen Volkskammer die Gesetzesvorlage zur Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit.
Die hauptsächlichsten Aufgaben dieses Ministeriums werden sein: Die volkseigenen Betriebe und Werke, das Verkehrswesen, die volkseigenen Güter vor Anschlägen verbrecherischer Elemente sowie gegen alle Angriffe zu schützen, einen entschiedenen Kampf gegen die Tätigkeit feindlicher Agenturen, Diversanten, Saboteure und Spione zu führen, einen energischen Kampf gegen Banditen zu führen, unsere demokratische Entwicklung zu schützen und unserer demokratischen Friedenswirtschaft eine ungestörte Erfüllung der Wirtschaftspläne zu sichern. Namens der Regierung bitte ich Sie um Annahme des Gesetzes.
Das Gesetz wird einstimmig angenommen. Das Ministerium für Staatssicherheit gilt der SED-Führung als "Schild und Schwert der Partei". Was sich dahinter verbirgt, erläutert Jens Gieseke, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der sogenannten Birthler-Behörde zahlreiche Untersuchungen über die Staatssicherheit veröffentlicht hat.
Natürlich zunächst mal, dass eine Bindung an Recht und Gesetz nicht gegeben war. Das sah man auch schon in dem Gründungsakt am 8. Februar 1950, der ja nur aus der Feststellung bestand: Das Ministerium wird gegründet. Aber Grenzen oder Befugnisse oder Aufgaben sind überhaupt nicht definiert worden. Und das ist eigentlich auch charakteristisch geblieben über die Jahre. Es galt das Opportunitätsprinzip, was der Parteilinie der SED diente, war auch aus der Sicht der Staatssicherheit das Opportune und damit Erlaubte.
Deutschland Ost und Deutschland West sind in der Hochzeit des Kalten Krieges ein El Dorado für in- und ausländische Geheimdienste. Dennoch nimmt die Staatssicherheit einen Sonderstatus ein.
Die Aufgabe der Staatssicherheit in der DDR war in erster Linie ein kalter Bürgerkrieg, der nach innen geführt wurde gegen die eigene Bevölkerung. Das heißt, das Ministerium für Staatssicherheit hatte nach seiner Gründung vor allem die Aufgabe, Gegner, politische Gegner im eigenen Lande zu bekämpfen, zu verfolgen, aber auch sozusagen 'objektive' Gegner. Das heißt Vertreter von sozialen Schichten, Unternehmer, Bauern, die in dem neuen System nicht mehr erwünscht waren.
In den 50er Jahren bekämpften die Mitarbeiter der Staatssicherheit vor allem die Republikflucht, trieben die Kollektivierung der Landwirtschaft und parteiinterne Säuberungen voran.
Das Ministerium entwickelte sich bis zu seiner Auflösung 1989/90 zu einer repressiven Großbürokratie mit mehr als 90.000 hauptamtlichen und rund 180.000 Inoffiziellen Mitarbeitern. Sie sicherten die Parteiherrschaft nach innen und bauten nach außen einen der weltweit erfolgreichsten Nachrichtendienste für Spionage und Spionageabwehr auf.