Ein Beitrag von Axel Köhn
Die Unterschrift des Senats der Universität Leipzig unter der Hochschulvereinbarung mit der Sächsischen Landesregierung ist ungültig, so das Leipziger Verwaltungsgericht. Unter dem Protest von Studierenden hatte der Senat der Universität Leipzig Anfang Juni dem Vertrag mit dem Freistaat zugestimmt - jedoch gegen die Stimmen der studentischen Senatsvertreter. Die Studierenden wollten in der Senatssitzung ein Gruppenveto einlegen. Torben Ibs vom StudentInnenrat der Uni Leipzig:
Das Gruppenveto im Senat kann jede Gruppe in der Universität einlegen, also die Studenten, die Professoren und die Mitarbeiter. 0.16 0.33 Dieses Veto ist ein aufschiebendes Veto, das heißt, die Sache, über die verhandelt wurde, muss noch mal verhandelt werden.0.39 1.21 Es zeichnete sich ab, dass im Senat dem Konsens zugestimmt werden sollte und da die Studenten gegen diese Vereinbarung waren, war das Gruppenveto die einzige Möglichkeit, den Prozess wenigstens insofern aufzuhalten, dass man die ganze Sache mal neu diskutieren sollte.
Rektor Franz Häuser ließ das Gruppenveto der Studierenden aber nicht zu – und genau das ist der Grund für die Gerichtsentscheidung. Bei der Universitätsverwaltung stößt das Urteil auf Unverständnis, auch weil es keine mündliche Verhandlung vor Gericht gegeben hat. Trotzdem soll das Urteil nicht angefochten werden. Der Hochschulpakt soll schon diesen Freitag auf die Tagesordnung einer Senatssitzung.
Es ist eine Abstimmung, die neue zu treffen ist, aber es ist auch kein Grund, da die Lage sich nicht verändert hat, weil es eben viele Gründe der Vernunft, nicht der Begeisterung und Freude, sondern einfach der realpolitischen Überzeugung, um die Universitäten auf Kurs zu halten und sie arbeitsfähig zu halten, wird es erforderlich sein, diesen Konsens zu unterzeichnen.
Torben Ibs vom StudentInnenrat der Uni Leipzig sieht das anders. Das Gerichtsurteil stärke die Position der studentischen Senatoren und lege den Pakt vorerst auf Eis. Auch bei einer Neuabstimmung im Senat wollen die studentischen Vertreter dagegen stimmen:
Wir wollen eine Hochschulvereinbarung, die nicht nur vom Land, also von Dresden bestimmt ist, sondern auch der Uni gewisse Chancen einräumt, sich in Zukunft weiter zu entwickeln. Und Weiterentwicklung kann nicht heißen, dass nur gekürzt wird. Das Ziel muss es sein, das einfach neu zu verhandeln und klar zu machen, dass diese Vereinbarung, so wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, für die gesamte Uni nicht tragbar ist. Wenn wir das durchkriegen, wäre natürlich die Folge, dass alles komplett neu verhandelt werden müsste mit Dresden.
Inhalt der Hochschulvereinbarung sind nach derzeitigem Stand mehr als 700 Stellenstreichungen in ganz Sachsen. Als Gegenleistung will das Land den Universitäten und Hochschulen Planungssicherheit bis 2010 garantieren. An der Uni Leipzig sollen die Studiengänge Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen, Geophysik, Geologie und Mineralogie abgeschafft werden. Dafür sollen Juristen nur noch in Leipzig ausgebildet werden. Ein Fakt, der der TU Dresden nicht schmeckt. Denn dort würde die Juristenausbildung komplett wegfallen. Dresdner Juraprofessoren haben deshalb eine Klage beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht, weshalb der Senat der TU Dresden im Moment nicht beschlussfähig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung noch für diese Woche angekündigt.
Die Unterschrift des Senats der Universität Leipzig unter der Hochschulvereinbarung mit der Sächsischen Landesregierung ist ungültig, so das Leipziger Verwaltungsgericht. Unter dem Protest von Studierenden hatte der Senat der Universität Leipzig Anfang Juni dem Vertrag mit dem Freistaat zugestimmt - jedoch gegen die Stimmen der studentischen Senatsvertreter. Die Studierenden wollten in der Senatssitzung ein Gruppenveto einlegen. Torben Ibs vom StudentInnenrat der Uni Leipzig:
Das Gruppenveto im Senat kann jede Gruppe in der Universität einlegen, also die Studenten, die Professoren und die Mitarbeiter. 0.16 0.33 Dieses Veto ist ein aufschiebendes Veto, das heißt, die Sache, über die verhandelt wurde, muss noch mal verhandelt werden.0.39 1.21 Es zeichnete sich ab, dass im Senat dem Konsens zugestimmt werden sollte und da die Studenten gegen diese Vereinbarung waren, war das Gruppenveto die einzige Möglichkeit, den Prozess wenigstens insofern aufzuhalten, dass man die ganze Sache mal neu diskutieren sollte.
Rektor Franz Häuser ließ das Gruppenveto der Studierenden aber nicht zu – und genau das ist der Grund für die Gerichtsentscheidung. Bei der Universitätsverwaltung stößt das Urteil auf Unverständnis, auch weil es keine mündliche Verhandlung vor Gericht gegeben hat. Trotzdem soll das Urteil nicht angefochten werden. Der Hochschulpakt soll schon diesen Freitag auf die Tagesordnung einer Senatssitzung.
Es ist eine Abstimmung, die neue zu treffen ist, aber es ist auch kein Grund, da die Lage sich nicht verändert hat, weil es eben viele Gründe der Vernunft, nicht der Begeisterung und Freude, sondern einfach der realpolitischen Überzeugung, um die Universitäten auf Kurs zu halten und sie arbeitsfähig zu halten, wird es erforderlich sein, diesen Konsens zu unterzeichnen.
Torben Ibs vom StudentInnenrat der Uni Leipzig sieht das anders. Das Gerichtsurteil stärke die Position der studentischen Senatoren und lege den Pakt vorerst auf Eis. Auch bei einer Neuabstimmung im Senat wollen die studentischen Vertreter dagegen stimmen:
Wir wollen eine Hochschulvereinbarung, die nicht nur vom Land, also von Dresden bestimmt ist, sondern auch der Uni gewisse Chancen einräumt, sich in Zukunft weiter zu entwickeln. Und Weiterentwicklung kann nicht heißen, dass nur gekürzt wird. Das Ziel muss es sein, das einfach neu zu verhandeln und klar zu machen, dass diese Vereinbarung, so wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, für die gesamte Uni nicht tragbar ist. Wenn wir das durchkriegen, wäre natürlich die Folge, dass alles komplett neu verhandelt werden müsste mit Dresden.
Inhalt der Hochschulvereinbarung sind nach derzeitigem Stand mehr als 700 Stellenstreichungen in ganz Sachsen. Als Gegenleistung will das Land den Universitäten und Hochschulen Planungssicherheit bis 2010 garantieren. An der Uni Leipzig sollen die Studiengänge Bau- und Wirtschaftsingenieurwesen, Geophysik, Geologie und Mineralogie abgeschafft werden. Dafür sollen Juristen nur noch in Leipzig ausgebildet werden. Ein Fakt, der der TU Dresden nicht schmeckt. Denn dort würde die Juristenausbildung komplett wegfallen. Dresdner Juraprofessoren haben deshalb eine Klage beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingereicht, weshalb der Senat der TU Dresden im Moment nicht beschlussfähig ist. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Entscheidung noch für diese Woche angekündigt.