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Bundestag
Vorerst keine Einschränkung des Fragerechts für Linke und BSW

Die beiden Parteien BSW und Die Linke haben auch ohne Fraktionsstatus bis auf Weiteres ein unbegrenztes Fragerecht im Bundestag.

    Leerer Plenarsaal im Deutschen Bundestag bei der 78. Sitzung im Berliner Reichstagsgebäude
    Die Linken und das BSW dürfen weiter unbegrenzt Anfragen im Bundestag stellen. (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Das entschied die Mehrheit der Abgeordneten gegen die Stimmen aus Union und AfD. Zur Begründung verwiesen die Befürworter auf eine laufende Klage in der Sache vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Nachdem zehn Abgeordnete der Linken zum BSW gewechselt waren, sind beide Gruppen zu klein, um Fraktionen bilden zu können. Ihnen wurde zwar finanzielle Unterstützung in Millionenhöhe zugestanden, die Zahl der Anfragen an die Bundesregierung sollte aber auf zehn pro Monat begrenzt werden. Nur Fraktionen haben volle parlamentarische Rechte.
    Diese Nachricht wurde am 22.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.